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POL-KI: 260313.3 Kreis Plön: Polizei kontrolliert auf Schleichwegen in Lehmkuhlen

Kreis Plön (ots)

Gestern führten Polizeibeamte Verkehrskontrollen im Bereich der Ortschaft Lehmkuhlen durch. Dort gelten seit der Sperrung der Bundesstraße 76 (B76) besondere Durchfahrtsbeschränkungen. Vier Fahrzeugführern droht nun ein Bußgeld.

Am Donnerstag (12. März 2026) kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz in der Zeit von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr den Fahrzeugverkehr auf der Kreisstraße 25 (K25) in der Ortschaft Lehmkuhlen. Auf dieser Strecke besteht durch Verkehrszeichen ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. In dieser Zeit stellten die Beamtinnen und Beamten insgesamt fünf Lastwagen fest. Lediglich einer der Fahrzeugführer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorweisen und durfte seine Fahrt fortsetzen. Gegen die vier weiteren Fahrzeugnutzer leiteten die Einsatzkräfte Bußgeldverfahren ein. Sie mussten ihre Fahrzeug wenden und zur Bundesstraße 76 (B76) zurückfahren. Der Verstoß gegen das Verkehrsverbot ist in diesen Fällen mit einem Bußgeld von 100 Euro bewährt.

In der Zeit von 14:00 Uhr bis 14:30 Uhr kontrollierten die Beamtinnen und Beamten im Lassabeker Weg. Hier besteht durch Verkehrszeichen ein Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge. Ausgenommen von dem Verbot sind Anlieger und Radfahrer. In rund einer halben Stunde stellten die Einsatzkräfte sechs Pkw fest, die auf dieser Strecke unterwegs waren. Drei Fahrzeugführer wendeten ihre Fahrzeuge, bevor sie den Kontrollort erreichten. Die drei weiteren Fahrzeugführer waren nachweislich unerlaubt auf dieser Strecke unterwegs. Gegen sie leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der Verstoß gegen das Verkehrsverbot ist in diesen Fällen mit einem Verwarngeld von 50 Euro bewährt.

Seit Sperrung der B76 und Einrichtung der offiziellen Umleitungsstrecke kontrollieren das Polizeirevier Plön, die Polizeistation Preetz sowie das Polizeibezirksrevier Kiel die Einhaltung der Verkehrszeichen, insbesondere auf den Nebenstrecken sowie Schleichwegen und ahnden Verstöße. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer keine Schleichwege zu nutzen und die geltenden Beschilderungen zu befolgen. Dadurch ist die Rücksichtnahme auf Anwohnerinnen und Anwohner in den betroffenen Ortschaften gewährleistet. Darüber hinaus wird die Abnutzung der Straßen, gerade bei Schleichwegen, auf diese Weise gering gehalten.

Die Polizei steht im Kontext der B76-Sperrung im ständigen Austausch mit den beteiligten Ämtern und Behörden und wird zukünftig weitere Verkehrskontrollen durchführen.

Unter gewissen rechtlichen Voraussetzungen werden Ausnahmegenehmigungen für das Befahren bestimmter Steckenabschnitte erteilt. Diese können bei der Kreisverwaltung in Plön beantragt werden.

Mathias Stöwer - Polizeidirektion Kiel

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de

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