POL-KI: 251211.1 Kiel: Einrichtung von Waffenverbotszonen
Kiel (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel plant für Anfang 2026 die Einrichtung von drei Waffenverbotszonen und reagiert damit auf eine im Vergleich hohe Anzahl von Rohheitsdelikten auch unter Beteiligung von Messern und anderen Waffen. Die Bereiche der zu errichtenden Waffenverbotszonen befinden sich im Stadtteil Gaarden, um den Hauptbahnhof sowie im Bereich des Walls und der Flämischen Straße. Die Polizeidirektion Kiel begrüßt die Ausweisung in den bezeichnetet Gebieten ausdrücklich.
Dazu der Leiter der Polizeidirektion Kiel, Leitender Kriminaldirektor Mathias Engelmann: "Ich freue mich, dass mit den Waffenverbotszonen ein weiterer Baustein in der Zusammenarbeit mit der Stadt Kiel realisiert wurde, um unsere Landeshauptstadt an den Kriminalitätsbrennpunkten sicherer zu machen."
Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer: "Die Sicherheit der Kieler*innen hat für uns Priorität. Mit der Einrichtung von drei Waffenverbotszonen setzen wir ein klares Zeichen: Wir nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten und treten der zunehmenden Gewaltkriminalität- insbesondere mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen - entschlossen entgegen. Die gemeinsam ausgewerteten Daten belegen den Handlungsbedarf. Ich danke der Polizeidirektion Kiel ausdrücklich für die enge Zusammenarbeit bei diesem Vorhaben."
Zweck und Befugnisse
Die Ordnungsbehörden und die Polizei werden so in die Lage versetzt, anlassunabhängig innerhalb dieser ausgewiesenen Zonen anwesende Personen nach Waffen zu durchsuchen. Bei diesen Durchsuchungen aufgefundene Waffen können im Anschluss auf Grundlage der ausgewiesenen Waffenverbotszone sogleich sichergestellt werden, so dass von Ihnen keine Gefahr mehr ausgehen kann. Zudem kann zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Grundlagen für die Ausweisung von Waffenverbotszonen ergeben sich aus § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes.
Datengrundlage
Die Polizeidirektion Kiel hat dem Ordnungsamt der Stadt Kiel aufbereitete Daten zur Auswertung zur Verfügung gestellt, die sich auf die in § 42 Abs. 5 Nr. 1a und 1b des Waffengesetzes bezeichneten Straftaten beziehen. Grundlage dieser qualitätsgesicherten Daten ist die polizeiliche Kriminalitätsstatik, so dass aus Sicht der Polizeidirektion Kiel die vorhandene Datengrundlage gepaart mit dem polizeilichen Erfahrungswissen eine ausreichende Grundlage bietet, um Waffenverbotszonen in den vorgeschlagenen Bereichen auszuweisen.
Entwicklung der Messerkriminalität
Insbesondere der Anstieg der Delikte unter dem Einsatz des Tatmittels Messer hat die Kieler Polizei im vergangenen und laufenden Jahr dazu veranlasst, unterschiedliche Maßnahmen zur Reduzierung der Fallzahlen zu ergreifen, so dass dieser Weg mit der Einrichtung von Waffenverbotszonen noch weiter intensiviert werden kann.
Anlässlich von Kontrollen auf Grundlage der Landesverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr wird durch das regelmäßige Auffinden von unterschiedlichen Gegenständen, insbesondere von Messern, die Notwendigkeit von weiteren Maßnahmen verdeutlicht.
Besonderheiten im Bereich Wall / Flämische Straße Besonderheiten ergeben sich für die vorgeschlagene Zone Wall / Flämische Straße, da hier eine Vielzahl von unterschiedlichen Betriebsstätten beheimatet sind, u. a. Bordelle, Glücksspielgeschäfte und Kneipen, die regelmäßig auch Klientel mit hoher krimineller Energie anziehen. Die Polizei geht hier davon aus, dass sich zusätzlich zu den bekannt gewordenen Fällen der Schwer-und Schwerstkriminalität viele Ereignisse aufgrund der vorhandenen Strukturen innerhalb des eigenen Zirkels und damit außerhalb von behördlich bekanntgewordenen Fällen im sog. Dunkelfeld abspielen. Aus den genannten Gründen wird eine Waffenverbotszone im Bereich Wall / Flämische Straße ebenfalls als erforderlich angesehen.
Stephanie Lage, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel
Kerstin Graupner, Pressesprecherin der Stadt Kiel
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