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Polizeidirektion Kiel

POL-KI: 220125.1 Kiel: Junggesellenabschied endet ohne Führerschein

Kiel (ots)

Für zwei Teilnehmer eines Junggesellenabschieds endete der Samstag mit der Abgabe ihrer Führerscheine. Die beiden waren alkoholisiert und teils entkleidet mit E-Scootern gefahren.

Mehrere Zeuginnen und Zeugen informierten gegen 22:50 Uhr über 110 die Polizei, als ihnen eine offenbar alkoholisierte Gruppe junger Männer im Bereich des Rathausplatzes aufgefallen war, von denen einige mit einem E-Scooter fuhren.

Im Moment des Eintreffens eines Streifenwagens des 2. Reviers befuhr ein 25-Jähriger die Rathausstraße in Richtung Hiroshimapark und konnte im Bereich des Opernhauses gestoppt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,87 Promille, so dass ein Polizeiarzt im Anschluss eine Blutprobe zur genauen Bestimmung des Wertes entnahm.

Der Arzt entnahm auch einem 26-jährigen Teilnehmer des Junggesellenabschieds eine Blutprobe, da dieser mit einem E-Scooter im Bereich Rathausstraße/Holstenbrücke fuhr. Sein Atemalkoholwert lag bei 1,48 Promille. Der Mann fiel den Zeugen zuvor auch auf, da er mit heruntergelassener Hose und entblößtem Hinterteil seine Fahrt durchführte.

Auf beide kommt ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Die Beamtinnen und Beamten stellten die Führerscheine der Männer sicher. Sie gaben an, dass ihnen nicht bewusst gewesen sei, dass beim Führen von E-Scootern die gleichen Promille-Grenzen gelten wie bei Pkw.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, für die dieselben Alkoholgrenzwerte gelten, wie für das Führen von anderen Kraftfahrzeugen wie z.B. Autos.

Demnach ist bereits das Führen eines E-Scooters ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge geahndet wird.

Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, bei der regelmäßig der Entzug der Fahrerlaubnis (ebenfalls für alle Kraftfahrzeuge!) droht.

Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt der Grenzwert bereits bei 0,3 Promille.

In der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot

Matthias Arends

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