Landespolizeiinspektion Nordhausen
LPI-NDH: Gefährlichkeit von Feuerwerkskörpern
Mühlhausen (ots)
Der Ladendetektiv von einem ansässigen Einkaufsmarkt am Kreuzgraben wurde auf eine Gruppe von vier 13jährigen Kindern aufmerksam, die in einer gegenüberliegenden Tiefgarage Sprengkörper entzündeten. Die Beamten hiesiger Dienststelle kamen zum Einsatz und stellten die Gruppe vor Ort. Es wurden diverse Sprengkörper nicht zulässiger Kategorisierung, die u.a. aus dem EU-Ausland entstammen, sichergestellt. Im Fortlauf wurden die Kinder zur Dienststelle verbracht und an die Erziehungsberechtigten übergeben. Ermittlungen nach dem Sprengstoffgesetz und der Herkunft der Sprengkörper wurden polizeilich aufgenommen.
Nicht konformitätsbewertete Feuerwerkskörper sind gefährlich und deren Besitz/ Einfuhr in Deutschland verboten. Feuerwerk kann nicht nur zu bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen führen und große Sachschäden verursachen, es stellt auch eine Belastung für die Tier- und Umwelt dar.
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