LPI-G: Mehrere Trunkenheitsfahrten gestoppt
Greiz (ots)
Greiz. In der Nacht vom 19.09.2025 auf den 20.09.2025 führten Beamte der Polizeiinspektion Greiz vermehrt Verkehrskontrollen durch. Dabei wurden insgesamt fünf Fahrzeugführer gestoppt, welche ihr Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln führten.
So konnte in der Zeulenrodaer Straße in Greiz bei einem 38-jährigen Mann im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt werden, dass dieser beim Führen seines PKW unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Betroffene musste eine gerichtsverwertbare Blutprobe abgeben. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Bußgeld von mindestens 500EUR.
Ein zweiter PKW-Fahrer wurde in Greiz in der Nahmmacherstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dieser wies während der Kontrolle verschiedene Ausfallerscheinungen auf. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,46 Promille. Bei dem 43-jährigen Beschuldigten wurde eine beweissichernde Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wurde sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Auf der B 175 zwischen Seelingstädt und Zwirtschen unterzogen Polizeibeamte einen Fahrradfahrer einer Verkehrskontrolle. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnte von dem 63-Jährigen ausgehend Alkoholgeruch wahrgenommen. Aufgrund dessen wurde auch hier ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert von 1,85 Promille ergab. Gegen den Mann wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und im Rahmen dessen eine Blutentnahme durchgeführt.
In Weida wurden durch Beamte gleich zwei E-Scooter-Fahrer kontrolliert. Beide Personen standen unter dem Einfluss von Alkohol. So wurden durch Vortests die Werte 1,04 Promille und 0,71 Promille erhoben. Beide Männer mussten die Beamten auf die Polizeidienststelle begleiten, um gerichtsverwertbare Atemproben abzugeben. Bei dem erstgenannten, 44-jährigen Fahrzeugführer stellte dieser Test heraus, dass der Wert doch über dem Grenzwert von 1,1 Promille lag. Deshalb musste hier ein Strafverfahren wegen der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und zusätzlich eine Blutentnahme durchgeführt werden. Der zweitgenannte, 39-jährige Mann muss sich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. <CK>
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