HZA-SI: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit/Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen kontrolliert Gaststättengewerbe
Singen (ots)
Gezielte Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe deckten am vergangenen Freitagabend, 19.09.2025 diverse Verstöße auf.
Insgesamt 52 Einsatzkräfte der Standorte Singen (31 Personen) und Waldshut (21 Personen) der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen beteiligt sich an der bundesweiten Aktion. Unterstützt wurden die Zöllnerinnen und Zöllner von acht Beschäftigten der Steuerfahndung.
Dabei überprüfte die FKS Standort Singen acht Gaststätten und befragte 32 Arbeitnehmer/innen zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die FKS Standort Waldshut überprüfte neun Objekte und 40 Personen. An die Maßnahmen schließen sich um-fangreiche Ermittlungen an.
Bei den Prüfungen in den Landkreisen Konstanz, Tuttlingen, Rottweil und Waldshut sowie dem Schwarzwald-Baar-Kreis ergaben sich folgende vorläufige Feststellungen:
- In acht Fällen wurden Verfahren wegen illegalem Aufenthalt und in drei Fällen wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt eingeleitet
- In vier Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB
- Eine Person wurde im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Maßnahme an die Landespolizei übergeben.
Beide Standorte stellten darüber hinaus weitere Verstöße wie Aufzeichnungspflichtverletzung, Meldeverstöße und Verstöße in Bezug auf die Beschäftigung von Ausländern gem. § 404 SGB fest.
In zwei Fällen wurden Geschäfts- bzw. Wohnräumen durchsucht und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Nach den Prüfungen und Befragungen vor Ort beginnt für die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Auswertung der erhobenen Daten, die Prüfung der Geschäftsunterlagen und Sichtung der Beweismittel. Auch der Abgleich mit Sozialversicherungsträgern und weiteren Behörden beinhaltet die umfangreichen Prüfungen im Nachgang der Aktion.
Bei Hotellerie und Gastronomie handelt es sich um die größten und beschäftigungs-stärksten Branchen und sind besonders von Schwarzarbeit betroffen. Es gelten da-her besonders strenge Bestimmungen z.B. im Hinblick auf Melde- und Ausweispflichten.
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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Sonja Müller
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