HZA-SW: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit - Schweinfurter Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie
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Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots)
27 überprüfte Betriebe, 116 befragte Personen und bereits 30 vor Ort eingeleitete Ermittlungsverfahren - so lautet das Ergebnis zu einer am vergangenen Freitag durchgeführten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Schweinfurter Zolls. Die Kontrollen erfolgten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Mehr als 80 Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Schweinfurt waren in ganz Unter- und in großen Teilen Oberfrankens im Einsatz und haben die Beschäftigungsverhältnisse des Personals im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unter die Lupe genommen. Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere Gaststätten, Lieferdienste, Cafés, Schnellimbisse und Hotels.
Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Neben den bereits vor Ort eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich in mehr als 80 weiteren Fällen Hinweise auf Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: In 21 Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. In 13 Fällen wurden ausländerrechtliche Verstöße festgestellt, bei denen den angetroffenen Arbeitnehmern die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht gestattet war. Bei 9 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ordnungsgemäß gezahlt wurde. Bei drei angetroffenen Arbeitnehmern wird der Leistungsbezug hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder unrechtmäßig gezahlt wurden. In weiteren 35 Fällen wurden Verstöße gegen bestehende Melde- und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
An die durchgeführten Prüfungen und Feststellungen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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