HZA-LÖ: Zoll verdirbt Spritztour mit schickem Auto
Lörrach (ots)
8.000 Euro an Abgaben
In einer am 17. Juni auf dem Wanderparkplatz Rührberg zwischen Grenzach-Wyhlen und Inzlingen eingerichteten Kontrollstelle zogen Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach unter anderem einen sportlichen Premium-SUV mit Schweizer Kennzeichen aus dem Verkehr. Gefahren wurde das Fahrzeug von einem 33-jährigen Mann aus Weil am Rhein, welcher alleine unterwegs war. Das Auto gehöre seinem Bruder, der in Riehen wohne und sich auch aktuell an seinem Schweizer Wohnort befände, gab der Mann auf die Frage eines der Zollbeamten an. Was der Mann - wissend oder unwissend - nicht bedacht hatte, war, dass ein außerhalb der EU zugelassenes Fahrzeug nur in Ausnahmefällen privat von in der EU ansässigen Personen im EU-Raum gefahren werden darf. Im Fall des kontrollierten Weilers hätte sich sein Bruder zum Zeitpunkt der Kontrolle mindestens in der EU aufhalten müssen. So aber hätte der Mann das Fahrzeug beim Zoll anmelden und die Abgaben dafür entrichten müssen. Die Beamten mussten deshalb gegen ihn ein Steuerstrafverfahren einleiten, ermittelten den Zeitwert des Fahrzeugs und setzten Eingangsabgaben in Höhe von rund 8.000 Euro gegen den Mann fest. Dieser reagierte zunächst überaus ungehalten auf das Kontrollergebnis und warf dem deutschen Staat Geldgier vor. Auch konnte er nur einen Teil des Abgabenbetrags entrichten. Die Beamten verzichteten dennoch auf eine Sicherstellung des Fahrzeugs, einigten sich über einen Weg der Zahlung des Restbetrags und ließen den Mann in seinem Gefährt weiterfahren. "Immer wieder stellen unsere Kontrollbeamtinnen und -beamten solche Sachverhalte fest", so Antje Bendel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Lörrach. "Ein Fahrzeug ist eine Ware. Wer ein solches als EU-Bürger aus der Schweiz einführt, hat dies am Grenzzollamt anzumelden und die Abgaben zu entrichten. Ausnahmen bestehen unter bestimmten Voraussetzungen für Dienst-, Firmen- oder Mietfahrzeuge oder für Umzugsgut. Sitzt die Person mit ausländischem Wohnsitz, auf welche das Fahrzeug zugelassen ist, mit im Fahrzeug oder hält sich zumindest in der EU auf, fallen ebenfalls keine Abgaben an. Im umgekehrten Fall wenden die Schweizer Behörden entsprechende Vorschriften an."
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