HZA-LÖ: Zoll deckt Missstände im Hotel und Gaststättengewerbe auf
Lörrach (ots)
Am 19.09.2025 fanden in den Bezirken aller 41 Hauptzollämter bundesweit Prüfungen von Hotels und Gaststätten durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit statt. Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren an den drei Standorten Offenburg, Freiburg und Lörrach insgesamt 55 Beamte an den Prüfungen beteiligt. Es konnten über 107 Personenbefragungen durchgeführt werden. Hierbei wurden mindestens 63 Fälle aufgedeckt, die weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen. Im Bereich des Standorts Lörrach wurde ein Arbeitnehmer angetroffen, welcher polizeilich ausgeschrieben war. Bei drei Arbeitnehmern war die Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht gestattet. In weiteren vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Geschäftsinhaber von Gastronomiebetrieben eingeleitet, da diese gegen die Sofortmeldepflicht von Arbeitnehmern verstoßen haben. In vier weiteren Fällen wurde die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht eingehalten. Im Freiburger Zuständigkeitsbereich muss im Nachgang in acht Fällen die Zahlung des Mindestlohns anhand von Geschäftsunterlagen überprüft werden, bei 22 Fällen steht die intensive Überprüfung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an und in 12 Sachverhalten sind Nachprüfungen bzgl. der illegalen Ausländerbeschäftigung erforderlich. Als Beifang wurden in einem Freiburger Betrieb über 26 Kilogramm Shishatabak sichergestellt. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden vor Ort eingeleitet. Auch beim Offenburger Standort wurde man fündig, in mehreren Gastronomiebetrieben, Bars und Imbissständen in Kehl und Lahr, wurde eine Vielzahl ausländischer Arbeitnehmer angetroffen, die allesamt über keinen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügten und sich folglich unerlaubt im Bundesgebiet aufhielten. Ein irakischer Arbeitnehmer war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, weil er in zurückliegender Zeit bereits zum dritten Mal ohne Arbeitserlaubnis angetroffen wurde. Ein türkischer Arbeitnehmer war zur Festnahme ausgeschrieben. In einem Betrieb wurde sogar ein Minderjähriger beschäftigt, welcher sich ebenfalls unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt. Die Arbeitgeber werden sich nun wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt und der unerlaubten Ausländerbeschäftigung verantworten müssen. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch den Zoll trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
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