HZA-MS: Urkundenfälschung, illegaler Aufenthalt und fehlerhafte Zeitaufschreibung: Zoll macht Entdeckungen im Lebensmittelgewerbe
Mehr als 300 Arbeitsverhältnisse geprüft
Münster (ots)
Zwei Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis, einer davon mit einem gefälschten Ausweis, fehlerhafte Zeitaufschreibungen von Unternehmen teilweise zu Lasten ihrer Beschäftigten sowie diverse weitere Verstöße hat der Zoll bei Prüfungen im Lebensmittelgewerbe in der vergangenen Woche entdeckt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatte eine ganze Woche lang täglich Unternehmen überwiegend aus der Fleisch- und Lebensmittelverarbeitung im gesamten Münsterland geprüft. Dabei waren teilweise bis zu 56 Zöllnerinnen und Zöllner gleichzeitig im Einsatz, die mehr als 300 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragten.
Während es bei einigen Unternehmen zunächst keine offensichtlichen Verstöße gegen geltendes Recht gab, wurde der Zoll in drei Betrieben fündig: In einem Reinigungsunternehmen, das für einen der geprüften Fleischverarbeiter tätig ist, traf der Zoll auf zwei Arbeitnehmer, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Einer der beiden versuchte, sich mit einem gefälschten rumänischen Ausweis zu identifizieren, was aber unter den kritischen Augen des Zolls misslang: Die Beamtinnen und Beamten erkannten die Fälschung sehr schnell. Gegen die beiden 20-jährigen Männer sowie gegen den Arbeitgeber wurden Strafverfahren eingeleitet.
In zwei weiteren Betrieben wurde die Zeiterfassung nicht korrekt geführt. Dabei wurden in einem Unternehmen Wege- und Rüstzeiten (z.B. Umziehen, Hygieneschleuse etc.) mit einer Pauschale abgegolten, die entsprechenden Zeiten wurden nicht erfasst. Da dies per Gesetz nicht gestattet ist, leitete der Zoll ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
In dem anderen Betrieb wurden die Zeiten der teilweise sehr langen innerbetrieblichen Wege der Beschäftigten nicht erfasst. Hier schließen sich noch weitere Ermittlungen an. Darüber hinaus konnten sich in diesem Unternehmen zehn Personen nicht ausweisen, gegen die ebenfalls Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden.
Da es in einigen Unternehmen Anhaltspunkte für eine Unterschreitung des Mindestlohns sowie für Verstöße gegen die Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung gab, dauern die weiteren Ermittlungen des Zolls an.
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