HZA-A: Black Friday und Weihnachten: Wichtige Hinweise des Zolls zu Sendungen aus dem Ausland
Augsburg (ots)
In der Vorweihnachtszeit und rund um den Black Friday erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Wer Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, sollte nicht nur Lieferzeiten im Blick haben: Auch zoll- und steuerrechtlich gibt es einiges zu beachten.
Was gilt bei Paketen aus Nicht-EU-Staaten? Bei Bestellungen mit einem Wert bis 150 Euro werden die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19% (bzw. 7% bei bestimmten Waren wie Lebensmitteln oder Büchern) und gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern bei alkoholischen Getränken (z. B. Bier, Spirituosen, Sekt, Liköre), sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee erhoben. Für Bestellungen mit einem Wert über 150 Euro gilt: Es werden die EUSt, der warenspezifische Zoll sowie gegebenenfalls anfallende Verbrauchsteuern wie beispielsweise für alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren oder Kaffee erhoben. Unentgeltliche Sendungen von Privatperson an Privatperson (Geschenksendungen), sind bis 45 Euro abgabenfrei (wenn die Waren nicht verboten oder mengenbeschränkt sind). Bitte beachten Sie, dass bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren nur bestimmte Mengen abgabenfrei sind (z.B. 50 Zigaretten, 1 Liter alkoholhaltige Getränke, 500 Gramm Kaffee).
Und bei Paketen aus dem EU-Inland? Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.
Achtung bei Fälschungen und fehlenden Kennzeichnungen Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie gefälscht sind. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der ZOLL gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- bzw. Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Auch die Sicherheit des Produktes sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen werden, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder Medizinprodukten zu vermeiden. Stellt der ZOLL fest, dass Produkte vorgegebene EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen hier zum Beispiel das CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen achten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Tabakwaren
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substituten für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkomponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Erworbene Tabakwaren sowie E-Liquids oder Einweg-E-Zigaretten müssen mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein, sonst werden sie durch den ZOLL beschlagnahmt.
"Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de zu informieren", betont Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamts Augsburg.
Bürgerinnen und Bürger können auf der Website des Zolls umfassende Informationen über die Einfuhrbestimmungen finden. Für schnelle Auskünfte steht dort ebenso der Chat Bot "TinA" zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Heike Koch
Telefon: 0821 5012 225
E-Mail: Heike.koch@zoll.bund.de
www.zoll.de
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