Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Hauptzollamt Stralsund mehr verpassen.

Hauptzollamt Stralsund

HZA-HST: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung ./. Flüchtige Personen im Landkreis Vorpommern-Greifswald

HZA-HST: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung ./. Flüchtige Personen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
  • Bild-Infos
  • Download

Stralsund (ots)

Am 10.03.2026 kam es bei der Kontrolle eines Bauvorhabens im Landkreis Vor-pommern-Greifswald im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Baubranche der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu Fluchtversuchen durch unerlaubt aufhältige Personen.

"Eine flüchtige Person konnte von den Kolleginnen und Kollegen gestellt werden, die andere Person blieb flüchtig. Es wurden jedoch im Nachgang Dokumente auf-gefunden, die eine Zuordnung ermöglichen", erläutert Sabine Mattil, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Stralsund.

112 Zöllnerinnen und Zöllner waren auf diversen Baustellen in ganz Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Unterstützt wurden sie dabei vom Landesamt für Gesundheit und Soziales sowie der Ausländerbehörde. Die durchgeführten Prüfungen, bei denen insgesamt 385 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt wurden, sind der Auftakt für weitere Ermittlungen der FKS in 103 Fällen.

"Im Zuge der durchgeführten Schwerpunktprüfung Bau wurden allein in den Land-kreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald diverse Verstöße festgestellt. Mit insgesamt zehn Feststellungen im Bereich des unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland (9 x osteuropäischer Raum, 1x Mittelamerika) liegt der Schwerpunkt der vorläufigen Ermittlungen im Bereich des Ausländerrechts. Weiterhin gab es Feststellungen im Bereich der Gewährung des allgemeinen Mindestlohns und den generellen Verdacht auf Nichtanmeldung zur Sozialversicherung" so Mattil weiter.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächen-deckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Stralsund
Sabine Mattil
Telefon: 03831-356 1195
E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Stralsund, übermittelt durch news aktuell