HZA-HST: Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie ./. Schwarzarbeitern auf der Spur
Stralsund (ots)
Am vergangenen Freitag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Stralsund beteiligte sich an der Kontrolle mit 81 Einsatzkräften. Begleitet wurden sie von der Landesfinanzverwaltung, den Gewerbeämtern, Ausländerbehörden und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Bei 113 Personenbefragungen zu den Beschäftigungsverhältnissen stießen sie auf Unregelmäßigkeiten, die weitere Prüfungen erfordern. - In 8 Fällen bestehen Anhaltspunkte auf Mindestlohnverstöße - In 11 Sachverhalten liegt der Verdacht auf illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften vor - In 4 Fällen gehen die Zöllner dem Verdacht auf Leistungsmissbrauch nach - In 11 Fällen liegen Anhaltspunkte auf Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB vor.
In einem Gastronomiebetrieb im Landkreis Rostock trafen die Beschäftigten des Zolls auf einen wenig kooperativen Beteiligten, der mit persönlichen Beleidigungen und verbalen Bedrohungen gegenüber den Einsatzkräften auffiel. Die Kontrolle konnte dennoch ordnungsgemäß von der FKS durchgeführt werden.
An die durchgeführten Kontrollen schließen sich nun umfangreiche Nachprüfungen an, bei denen die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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Hauptzollamt Stralsund
Sabine Mattil
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E-Mail: sabine.mattil@zoll.bund.de
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