HZA-B: Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier - Bundesweite Schwerpunkprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Berlin (ots)
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 06.05.2026 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Am Morgen des 06.05.2026 führten 112 Beschäftigte der FKS des Hauptzollamtes Berlin eine umfangreiche Prüfung bei einem Berliner Paketdienst durch. Im Rahmen der Maßnahme fanden durch die Einsatzkräfte 157 Personenbefragungen statt. Es wurden 19 Verstöße gegen Mitführungspflichten festgestellt und mit einem Verwarngeld geahndet. Zudem wurden 4 Personen ohne Aufenthaltstitel angetroffen. Ebenso ergab eine Prüfung einen Identitätsdiebstahl. Darüber hinaus nahmen weitere Beschäftigte der FKS Geschäftsunterlagen von insgesamt 47 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Augenschein. Zum aktuellen Zeitpunkt dauern in 7 Sachverhalten die Prüfungen zu möglichen Mindestlohnverstößen noch an. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag unter anderem auf der Überprüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, der seit dem 01.01.2026 bei 13,90 Euro je Zeitstunde liegt. Darüber hinaus wurde die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie mögliche Fälle der illegalen Beschäftigung von Ausländern geprüft. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Im Rahmen ihrer Prüfungen in der Kurier-, Express- und Paketbranche stellte die FKS immer wieder fest, dass Personal falsch oder nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet ist und Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet werden. So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt. Ebenfalls zu beobachten ist der Einsatz von Subunternehmen, unter anderem mit dem Ziel Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten bzw. zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen. Das eingesetzte Personal stammt oftmals aus EU-Mitgliedstaaten, zunehmend aber auch aus Drittstaaten. Mehrfach trifft die FKS im Rahmen ihrer Prüfungen auf Arbeitsausbeutung. Zusatzinformation: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Berlin
Michael Unglaube
Telefon: 030/ 69009 - 6767
E-Mail: michael.unglaube@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Berlin, übermittelt durch news aktuell