GZD: Mit gebündelter Kraft gegen Schattenwirtschaft Gemeinsame Presseerklärung zum Dritten Aktionstag gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Brandenburg
Bonn (ots)
Am 20. Mai 2026 gingen im gesamten Land Brandenburg die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Potsdam und Frankfurt (Oder), die Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Steuerfahndung, Gesundheitsämter und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa im Rahmen des diesjährigen Aktionstages gemeinsam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.
Die rund 170 Einsatzkräfte kontrollierten dabei während des gesamten Tages Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Eingesetzt wurden hierbei alle verfügbaren Kräfte vom Zoll und den Ordnungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zuständig sind. Die gemischten Kontrollteams überprüften landesweit insgesamt 26 Betriebsstätten mit 299 Beschäftigten.
Die Bediensteten der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer, die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden. In insgesamt 27 Fällen wurden dabei Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen oder des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel eingeleitet. Zudem erfolgte in insgesamt 66 Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung, Melde- und Aufzeichnungspflicht- sowie Ausweismitführungspflichtverstößen eingeleitet. In Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, wozu auch das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt, gilt eine Ausweismitführungspflicht für die dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Neben den bereits eingeleiteten Strafverfahren ergaben sich während der Kontrollen ebenfalls insgesamt 104 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 19 Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 15 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich ein Fall hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und 13 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in der weiteren Prüfung.
Seitens der kommunalen Ordnungsbehörden wurde insbesondere die Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften geprüft. In 9 Fällen wurden Verstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt und die Einleitung entsprechender Ermittlungsverfahren geprüft. Hinzu kamen 27 Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, drei gegen das Verpackungsgesetz, fünf gegen den Glücksspielstaatsvertrag und je einen gegen die Datenschutzbestimmungen und das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Auch in diesen Fällen wird die Einleitung entsprechender Bußgeldverfahren geprüft.
Die Prüfung von Gaststätten durch Gesundheitsämter dient primär dem Verbraucherschutz und der Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. Derartige Kontrollen sollen verhindern, dass Gäste durch verunreinigte oder verdorbene Lebensmittel erkranken. Auch hier wurden in 33 Fällen Verstöße gegen die Lebensmittel- und Hygienevorschriften festgestellt.
In einem Fall fanden die Einsatzkräfte lebendes Geflügel in einem Gastronomiebetrieb vor. Das zuständige Veterinäramt und die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde haben hier die weiteren Ermittlungen übernommen. Hinzu kam in einem Fall ein möglicher Verstoß gegen die Handwerksordnung in einem Fleischereibetrieb.
Wirtschaftsministerin Martina Klement setzt sich dafür ein, dass auch 2027 ein derartiger Aktionstag im Land Brandenburg stattfindet: "Der Erfolg des Aktionstages zeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden ist. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verzerren den Wettbewerb zulasten der ehrlichen Unternehmen und gehen oft mit schlechten Arbeitsbedingungen einher. Deshalb wird Brandenburg auch künftig konsequent gegen solche Verstöße vorgehen. Die Vielzahl der festgestellten Verstöße zeigt: Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen."
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion: "Der dritte gemeinsame Aktionstag wurde erfolgreich durchgeführt und zeigt erneut wie gut die Zusammenarbeit zwischen den Landesbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit funktioniert. Die gezielten Prüfmaßnahmen auf Basis des risikoorientierten Ansatzes der FKS tragen - im Schulterschluss mit allen beteiligten Behörden - zum Schutz des Gemeinwesens, der Stabilität der Sozialsysteme sowie der wirtschaftlichen Gerechtigkeit bei. Mit diesen Aktionstagen setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen für die redlichen Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen."
Hintergrundinformationen: Das Land Brandenburg und die Generalzolldirektion haben 2023 im Rahmen einer Absichtserklärung zur Intensivierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gemeinsame Aktionstage von Zoll und Landesbehörden vereinbart. Der Erste Aktionstag 2024 stand im Fokus der Überprüfung von Baustellen, während im Jahr 2025 verschiedene Arten der Gewerbeausübung aus den Bereichen Handwerk und Dienstleistung Gegenstand der Prüfungshandlungen waren."
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