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Polizeiinspektion Göttingen

POL-GÖ: (229/2026) Aufenthaltsverbot in Folge der Schüsse am Weender Tor: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Göttingen liegt vor

Göttingen (ots)

GÖTTINGEN - Im Nachgang der Schüsse am Weender Tor am Abend des 13. Juni 2026, bei denen ein Polizist lebensgefährlich verletzt wurde, verfügte die Polizei Göttingen 40 Aufenthaltsverbote und 24 Meldeauflagen. Betroffen von den Maßnahmen sind ausschließlich Angehörige der beteiligten Großfamilien (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6311800).

Grund für die Aufenthaltsverbote sind die Vorkommnisse am 13. Juni am Weender Tor in der Göttinger Innenstadt. Bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei rivalisierenden Göttinger Großfamilien kam es zur Abgabe von Schüssen. Ein Polizist wurde dabei getroffen und schwer verletzt. Der 16-jährige Täter befindet sich derzeit in U-Haft.

Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied im einstweiligen Rechtschutzverfahren über eines der ausgesprochenen Aufenthaltsverbote und einer Meldeauflage.

Mit Beschluss vom 29. Juli 2026 ist festgestellt worden, dass sich die ausgesprochenen Maßnahmen in diesem konkreten Fall bei summarischer Prüfung als rechtswidrig erwiesen haben. Gleichwohl wurde jedoch durch das Gericht die polizeiliche Gefahrenprognose ausdrücklich bestätigt. Diese bezog sich nach Auffassung des Gerichts auf konkrete Indizien wie das Mitführen griffbereiter, gefährlicher Gegenstände und indiziert ein künftiges Straftaten- und Gewaltpotenzial. Auch liegt, nach Vorwurf des Antragstellers, nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Göttingen keine "unzulässige Sippenhaft" vor, da die Maßnahmen auf individuellen Indiztatsachen beruhten und sich nicht an einer Familienzugehörigkeit orientiert haben.

In der Gesamtschau werden auf Grundlage des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Göttingen die ausgesprochenen Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote durch die Polizeiinspektion Göttingen differenziert betrachtet und ab sofort neu bewertet.

"Ziel bleibt es, Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Auseinandersetzungen von Großfamilien abzuwehren und konsequent gegen derartiges Verhalten vorzugehen. Die Polizeiinspektion Göttingen ist weiterhin davon überzeugt, dass u.a. Aufenthaltsverbote ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr sind. Gerichtliche Entscheidungen, wie die aktuelle, dienen hierbei stets auch zur Fortentwicklung und Präzisierung der Rechtsanwendung", sagte Marco Hansmann, Leiter der Polizeiinspektion Göttingen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jasmin Kaatz
Otto-Hahn-Straße 2
37077 Göttingen
Telefon: 0551/491-2017
Fax: 0551/491-2010
E-Mail: pressestelle@pi-goe.polizei.niedersachsen.de
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