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Polizeidirektion Trier

POL-PDTR: Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion Schweich für das Jahr 2018

Schweich (ots)

1697 Verkehrsunfälle ereigneten sich im Bereich der Polizeiinspektion Schweich - die Zahl der Verunglückten ist gestiegen.

*Unfallzahlen angestiegen* Im Jahr 2018 wurden bei der Polizeiinspektion Schweich insgesamt 1697 Verkehrsunfälle aufgenommen. Damit ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg der Verkehrsunfälle um 39, dies entspricht ca. 2%, festzustellen. 1328 Unfälle ereigneten sich in der Stadt und der Verbandsgemeinde (VG) Schweich, sowie in Teilen der VG'en Trier-Land und Ruwer; die restlichen 369 im Bereich des Stadtgebietes Trier - Stadtteile Ehrang, Quint, Pfalzel, Biewer und Ruwer mit Eitelsbach.

*Mehr Verletzte - Zahl der Verkehrstoten gesunken* Bei 173 Verkehrsunfällen blieb es nicht nur bei materiellen Schäden; hier kamen insgesamt 217 Menschen zu Schaden. Das sind 22 mehr als im Vorjahr und entspricht einem Anstieg um ca.11%. Im Einzelnen war neben 176 Leichtverletzten und 39 Schwerverletzten kein Verkehrstoter zu beklagen. Damit fiel die Zahl der Schwerverletzten im Vergleich zum Vorjahr um 6, die der Leichtverletzten stieg um 39.

*Hauptunfallursache Geschwindigkeit und Abstand* Zu den Hauptunfallursachen zählt immer noch die überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit. Bei 121 Unfällen war die zu hohe Geschwindigkeit mit- oder alleinursächlich. 83 dieser Geschwindigkeitsunfälle ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften. Weitere häufige Unfallursachen sind Vorfahrtsfehler(89) und Nichteinhalten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes(473); dazu zählt in vielen Fällen auch der Seitenabstand zum Fahrbahnrand. Etliche dieser Abstandsunfälle ereigneten sich auf Parkplätzen der Region, wo beim Ein- und Ausparken nicht genügend Abstand zum Parknachbarn eingehalten wurde. Hinzu kommen viele Unfälle durch Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren (244). Darüber hinaus stellt aber auch der Alkohol- und Drogenkonsum ein erheblich erhöhtes Unfallrisiko dar. Unter der Einwirkung berauschender Mittel ereigneten sich 39 Unfälle, die für die Beteiligten entsprechende Konsequenzen (Blutprobenentnahme, Sicherstellung von Fahrzeug, Führerschein, usw.) hatten. Ohne einen vorangegangenen Verkehrsunfall wurden außerdem bei 112 Verkehrsteilnehmern Maßnahmen wegen Alkohol- oder Drogenkonsum angeordnet. In weiteren 41 Fällen genügten präventive Maßnahmen. Hier war es noch nicht zu straf- oder bußgeldbewehrten Fahrten gekommen. Daher durften die Betroffenen am nächsten Tag ihr Fahrzeug und ihren Führerschein wieder in Empfang nehmen und blieben vor weiteren Konsequenzen verschont.

*Zahl der Verkehrsunfälle mit Unfallflucht gestiegen* In 359 Fällen ergriffen die Unfallverursacher zunächst unerkannt die Flucht. Dies sind fast 21% aller Unfälle und im Vergleich zum Vorjahr 60 Unfallfluchten mehr. Während es einerseits bedauerlich ist, dass sich Jahr für Jahr zahlreiche Verkehrsteilnehmer ihrer Verantwortung zu entziehen versuchen, erfreut andererseits das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen. Dank der Aufmerksamkeit von Zeugen und durch akribische Ermittlungstätigkeit eigens eingesetzter Unfallfluchtsachbearbeiter konnte eine Aufklärungsquote von 49 % erreicht werden. Damit wurden 176 Straftäter ausfindig gemacht und den Geschädigten eine Schadenregulierung ermöglicht. Daher ist auch diesmal wieder der Dank an die aufmerksamen Bürger zu richten, verbunden mit der Bitte an alle, ihre Beobachtungen möglichst unverzüglich der Polizei mitzuteilen.

*Zahl der Kinderunfälle gestiegen* 2018 wurden 15 Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung registriert. Damit stieg die Zahl der Unfälle mit Kindern um 3. 8 Kinder wurden als Mitfahrer verletzt. 7-mal leichtverletzt und 1-mal schwer; 1 Kind wurde als Radfahrer leicht verletzt. 3 Kinder wurden als Fußgänger leichtverletzt. Zwei Schulwegunfälle wurden im vergangen Jahr erfasst.

*Unfallbeteiligung von Jungen Fahrern gesunken* Die Unfallzahlen der als besonders gefährdet geltenden Riskogruppe "Junge Fahrerinnen und Fahrer" - dies sind die 18- bis 24-jährigen Fahranfänger/innen - zeigen im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um 12,5%. Mit 315 Unfällen - ca. 19% vom Gesamtunfallgeschehen - ist dieses Ergebnis aber im Vergleich zu dem Bevölkerungsanteil der jungen Menschen (ca. 8%) unstrittig nach wie vor viel zu hoch. 226 dieser Unfälle wurden durch die jungen Fahrer verursacht. Neben der Hauptunfallursache Geschwindigkeit (38x) war in 7 Fällen die Missachtung der Vorfahrt mit ursächlich. In 9 Fällen war Alkohol ursächlich. In 23 Fällen versuchten die jungen Fahrer, sich durch Flucht zu entziehen, dies sind 9 mehr als im Vorjahr. Seit Jahren führt die Polizei Präventionsveranstaltungen zu dem Thema Alhokol- und Drogenkonsum an Schulen und anderen Jugendeinrichtungen durch, um den jungen Menschen in Vorträgen und persönlichen Gesprächen die Gefahren und auch die möglichen persönlichen und rechtlichen Konsequenzen dieser Handlungsweise aufzuzeigen.

*Unfallbeteiligung von Senioren > 65* Die Betrachtung der Unfallbeteiligung von Senioren (>= 65 Jahre) zeigt, dass bei den 313 registrierten Unfällen 44 Unfälle mit Personenschaden einhergingen. 224 Unfälle wurden durch die älteren Verkehrsteilnehmer verursacht. Während bei den jungen Fahrern aufgrund mangelnder Fahrpraxis, Selbstüberschätzung und höherer Risikobereitschaft immer wieder nicht angepasste Geschwindigkeit sowie der nicht ausreichende Abstand zum Tragen kommen, zeigen sich bei den Senioren eher Defizite beim Ein-/Ausparken/Rückwärtsfahren, bei der Einhaltung des Rechtsfahrgebotes, sowie der Beachtung der Vorfahrt. In 40 Fällen versuchten auch Senioren, sich durch Flucht der Verantwortung zu entziehen.

*Unfallbeteiligung von Senioren > 75* Bei 134 Verkehrsunfällen (Vorjahr: 119) waren Senioren über 75 Jahre beteiligt. Hierbei wurden 22 Unfälle mit Personenschaden registriert, 7-mal mit schwerem und 15-mal mit leichtem Personenschaden. Bei 99 Unfällen waren die Senioren Hauptverursacher. 21-mal versuchten sie sich durch Flucht zu entziehen. Also wurde bei jedem sechsten Unfall die Schädigung entweder nicht bemerkt oder der Schaden als Bagatelle abgetan.

*Unfallzahlen motorisierter Zweiradfahrer fast gleich geblieben* Die Gesamtzahl der Zweiradunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr um einen gestiegen, von 45 auf 46 Unfälle. Bei allen Unfällen wurden 46 Verkehrsteilnehmer verletzt, davon 32 leicht und 14 schwer.

*Zahl der Radfahrunfälle leicht gestiegen* Die Auswertung der Radfahrunfälle ist im Vergleich zum Vorjahr(34x) leicht gestiegen und zwar 35 Unfälle mit 9 Schwerverletzten, 26 Leichtverletzten. Hiervon waren bei 23 Unfällen die Radfahrer Hauptverursacher.

*Zahl der Wildunfälle gefallen* Nach der Zunahme der Wildunfälle im Vorjahr ist in 2018 eine Abnahme zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl um ca. 5%. Insgesamt kam es 483-mal zu Wildberührung oder zu Ausweichmanövern und Kollisionen infolge von Wild auf der Fahrbahn. Glücklicherweise blieb es hier im Großen und Ganzen bei Sachschäden. Wenn sich auch ein Wildunfall in den meisten Fällen kaum vermeiden lässt, so kann man doch das Unfallrisiko und auch die Unfallfolgen erheblich verringern, indem man angepasst fährt und bei Überlandfahrten oder in Waldgebieten jederzeit - vor allem bei Dämmerung oder Dunkelheit - mit Wildwechsel rechnet. Bei Zeichen 142 StVO (Gefahrzeichen Wild) wird von der Jägerschaft als allgemeine Faustregel eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf 70 km/h erwartet. Nach § 3 StVO hat jeder Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit ständig den Straßen - und Verkehrsverhältnissen anzupassen. Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.Es gilt hier ganz besonders der Grundsatz FAHREN AUF SICHT! Dies gilt auch bei Nacht, wenn die Sicht auf den Wirkungsbereich der Scheinwerfer begrenzt ist. In Untersuchungen zur Reduzierung von Wildunfällen wurde als Gefährdungsgrenze eine Geschwindigkeit von 60 km/h herausgestellt. Es wurde erläutert, dass bei Abblendlicht ein Tier auf etwa 45 bis 60 m erkennbar ist und der Anhalteweg eines Pkw auf trockener Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von knapp 70 km/h ca. 45 m beträgt. Danach würde der Grundsatz des Fahrens auf Sicht Kraftfahrer verpflichten, nacht sauf wildgefährdeten Strecken keinesfalls schneller als 60 - 70 km/h zu fahren, um bei Wildwechsel noch rechtzeitig innerhalb der überschaubaren und vom Abblendlicht ausgeleuchteten Strecke anhalten zu können.

*Ergebnis der Verkehrsunfallbekämpfungsmaßnahmen* Im Hinblick auf die Hauptunfallursachen und die Risikogruppen wurden auch im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt. Daraus resultierend wurden im Bereich Verkehr insgesamt - 287 Strafanzeigen und - 251 Ordnungswidrigkeitenanzeigen bearbeitet. Daneben wurden - 2089 Verwarnungen mit Verwrnungsgeld erhoben, wobei hier die Hauptursache Verstöße gegen die Gurtpflicht waren. Außerdem wurden 399 Mängelberichte wegen Mängeln am Fahrzeug, bzw. Kontrollaufforderungen wegen nicht mitgeführter Dokumente ausgestellt.

*Ziele* Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden resultieren zu einem hohen Anteil von 90 Prozent aus der Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften. Ziel der polizeilichen Überwachung der Regelbefolgung und der Sanktionierung bei Verstößen ist es deshalb, Verkehrsunfälle und schwere Unfallfolgen zu verhindern und somit die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Eine Verringerung der durchschnittlichen Geschwindigkeit von 5 Prozent hat eine Verringerung der Unfälle mit Schwerverletzten um etwa 10 Prozent und eine Verringerung der Unfälle mit Getöteten um ungefähr 20 Prozent zur Folge. Im Interesse einer weiteren Verbesserung der Verkehrssicherheit werden wir dort, wo mangelnde Einsicht und Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer immer wieder Verkehrsunfälle mit zum Teil schwerwiegenden Folgen verursachen, wie in den vergangen Jahren weiterhin intensive Unfallbekämpfungsmaßnahmen durchführen. Dies wird sich, orientiert an den Hauptunfallursachen, für den Verkehrsteilnehmer vornehmlich in Geschwindigkeitskontrollen, aber auch in der Überwachung der Vorfahrtsregeln, der Nutzung der Rückhaltesysteme - insbesondere Kindersicherung -, der Verhaltens gegenüber Fußgängern und der verbotenen Handynutzung darstellen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Schweich
Ansprechpartner: Harald Licht
Telefon: 06502/9157-20
pischweich@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pichweich

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