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POL-PDLD: Edenkoben - Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt

POL-PDLD: Edenkoben - Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt
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Edenkoben (ots)

Im ersten Dreivierteljahr 2018 registrierte die Polizeiinspektion Edenkoben 236 Verkehrsunfallfluchten. Zwar kann ein Rückgang um 18 Fälle im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden, allerdings ist der Anstieg der Zahl der Verunglückten besorgniserregend. Waren es im ersten Dreivierteljahr 2017 noch 12 verunglückte Personen, so wurden in diesem Jahr bereits 19 verletzte Verkehrsteilnehmer - zwei schwerverletzte sowie 17 leichtverletzte - registriert. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Wer sich als Unfallbeteiligter von einem Unfallort entfernt, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern, begeht grundsätzlich eine Unfallflucht. Ein Verkehrsunfall liegt schon bei einem geringen Sachschaden vor. Ein kleiner Kratzer im Lack, eine kleine Delle bspw. verursacht durch den Einkaufswagen oder ein Riss im Glas eines Scheinwerfers reicht aus. Festgestellt werden kann, dass ein Großteil der Unfallfluchten auf Parkplätzen oder am Straßenrand an geparkten Fahrzeugen begangen werden. Was ist zu tun? - Fahren Sie als Unfallverursacher auf keinen Fall weg. - Sichern Sie zunächst die Unfallstelle ab - Nehmen Sie mit dem anderen Unfallbeteiligten Kontakt auf - Melden Sie den Unfall sofort der Polizei, wenn Sie den anderen Unfallbeteiligten nicht erreichen können - Informieren Sie auch bei Vorliegen von leichten Verletzungen unbedingt die Polizei - Tauschen Sie untereinander die Personalien aus - Kontaktieren Sie sofort die Polizei, wenn Schutzplanken, Verkehrszeichen oder andere Gegenstände beschädigt sind. - Wichtig: Ein hinterlassener Zettel reicht nicht aus! - Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht geworden sind, notieren Sie sich alle gemachten Beobachtungen und verständigen Sie umgehend die Polizei. - Wenn Sie Geschädigter sind, verändern Sie keine Unfallspuren. Die Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann ein Fahrverbot hinzukommen; in schwerwiegenden Fällen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Daneben kann Ihr Punktekonto in Flensburg bis zu 3 Punkten ansteigen. Für Fahranfänger kann es besonders teuer werden. Denn in der Probezeit ist ein Besuch eines teuren Aufbauseminars verpflichtend. Was viele nicht wissen: Eine Unfallflucht kann existenzgefährdend sein. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz kann die Haftpflichtversicherung die Zahlung des Sachschadens verweigern. Bei solchen Delikten entstehen bundesweit jährlich Sachschäden in Millionenhöhe. Hinzu kommen Personenschäden, die von leichten Verletzungen bis hin zu getöteten Personen reichen. Einer dieser Geschädigten könnten irgendwann auch Sie sein!!! Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen!

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron

Telefon: 06323 955 120
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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