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Bundespolizeiinspektion Konstanz

BPOLI-KN: Vorübergehende Grenzkontrollen: Wichtige Hinweise der Bundespolizei zu Bürgeranfragen

Böblingen/ Konstanz (ots)

   --- Vorbemerkung: Bitte halten Sie beim Grenzübertritt Ihre 
Dokumente sowie alle notwendigen Unterlagen bereits griffbereit im 
Fahrzeug vor. Dies verkürzt die Kontrollzeit erheblich. ---

Die Bundespolizei wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angewiesen, bis auf Weiteres vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchzuführen. Hierdurch soll die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus gewährleistet werden.

Die Bundespolizeiinspektion Konstanz erreichen zu den vorübergehend wieder eingeführten Grenzkontrollen zur Schweiz weiterhin zahlreiche Bürgeranfragen per Telefon und E-Mail. Diese betreffen vor allem die "triftigen Reisegründe", bei denen die Ein- und Ausreise noch möglich ist.

Grundsätzlich gilt auch weiterhin, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind. Der Begriff der "triftigen Reisegründe" bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland ist demzufolge eng auszulegen.

Viele Antworten zu häufig gestellten Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html - sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html

Der Fragenkatalog wird fortwährend angepasst und aktualisiert.

Wir bitten eindringlich: informieren Sie sich bitte zunächst auf diesen Seiten zu Ihren Fragen. Die Telefonanlage auch der Bundespolizeiinspektion Konstanz muss für Einsatzfälle freigehalten werden.

Der Bürgerservice des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist unter der Telefonnummer 0228 99681-0 oder 030 18681-0 vorübergehend von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 - 17:00 Uhr erreichbar.

Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch auf dem Twitteraccount der Bundespolizei in Baden-Württemberg: https://twitter.com/bpol_bw

Eine Bescheinigung für Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr steht auf der Homepage der Bundespolizei zum Download bereit: https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2020/03/200317_faq.html

Bitte beachten Sie generell auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur erhalten Sie weitere Informationen zu Maßnahmen und Änderungen im Verkehrsbereich: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/corona-themenseite.html

Werle

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de

Internet: www.bundespolizei.de
Internet: www.komm-zur-bundespolizei.de
Facebook: www.facebook.com/BundespolizeiKarriere
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Konstanz, übermittelt durch news aktuell

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