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Polizei Münster

POL-MS: Haus des Jugendrechts: Gemeinsamer Ermittlungserfolg von Staatsanwaltschaft und Polizei Münster: Sechs jugendliche Intensivtäter in Haft - über hundert Straftaten in den zurückliegenden Wochen

Münster (ots)

Nach akribischen und hartnäckigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Polizei Münster konnten in den zurückliegenden Wochen nach und nach Untersuchungshaftbefehle gegen sechs jugendliche Intensivtäter erwirkt werden. Die Jugendlichen im Alter von 15 bis 16 Jahren waren Teil einer "Gruppe", deren Mitglieder in unterschiedlicher Zusammensetzung über das Stadtgebiet Münster für über hundert Straftaten verantwortlich sein sollen. Die Ermittlungen wurden im Haus des Jugendrechts gebündelt und dauern gegen weitere Jugendliche an. "Diese Gruppe Jugendlicher hat Polizei, Jugendhilfe und Staatsanwaltschaft in den letzten Wochen viel abverlangt", erläuterte Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf. "Sorge bereitet uns dabei, dass die Jugendlichen auf Gefährderansprachen, erzieherische Maßnahmen und Gespräche mit Eltern nicht angesprochen haben, sodass nun mit der Untersuchungshaft die maximale Konsequenz erforderlich war, um sie zu stoppen." Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen trafen sich die Jugendlichen regelmäßig im Bahnhofsumfeld in verschiedener Konstellation. Als Gruppe oder einzeln fielen sie wegen der Begehung von Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten im ganzen Stadtgebiet auf. Ihre Opfer waren dabei zufällig gewählt. Neben zahlreichen Diebstählen von E-Bikes entwendeten Einzelne aus der Gruppe auch hochwertige Autos. Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Jugendlichen sich mit Diebstählen ihren Drogenkonsum finanzierten. Etliche Delikte, wie das Entwenden von PKW, wurden auch aus Langeweile und Abenteuerlust begangen. Hierbei kam ihnen häufig auch der Zufall zur Hilfe: in der Regel waren die entwendeten Fahrzeuge und Fahrräder nicht verschlossen. Die Polizei Münster erkannte die Entwicklung der Jugendlichen zwar frühzeitig. Beinahe tägliche Personenkontrollen, Gefährderansprachen und Aufenthaltsverbote für das Bahnhofsumfeld hielten sie jedoch nicht von der Begehung weiterer Straftaten ab. Auch gemeinsame Gespräche in Begleitung der Erziehungsberechtigten im Haus des Jugendrechts mit Teilnehmenden von Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei entfalteten bei den Jungen meistens nur sehr kurze Wirkung. Nachdem sämtliche erzieherischen Maßnahmen keinen erkennbaren Erfolg gezeigt hatten, erließ das Amtsgericht Münster auf entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Haftgrunds der Wiederholungsgefahr Haftbefehle gegen alle sechs Verdächtigen. Die Polizei konnte die Beschuldigten nacheinander festnehmen. "Die Anordnung von Untersuchungshaft gegen jugendliche Beschuldigte ist grundsätzlich selten", erläuterte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Das Gesetz sieht bei Jugendlichen nämlich vor, dass zuvor geprüft werden muss, ob der Zweck der Untersuchungshaft auch durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. Die intensiven Bemühungen im Haus des Jugendrechts zur Einwirkung auf die Jugendlichen waren leider nicht erfolgreich, aber zugleich auch notwendig, um die Haftbefehle nun erwirken zu können." Nach der Vorführung beim Richter sitzen die Jugendlichen jetzt in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in NRW. Die Ermittlungen dauern an.

Mögliches Info-Feld:

Wenn es zu Anklagen gegen die Tatverdächtigen kommt, werden sie aufgrund ihres Alters nach Jugendstrafrecht behandelt. Nicht der Sühne-, sondern der Erziehungsgedanke steht hier im Vordergrund, mit dem Ziel, erneuten Straftaten entgegenzuwirken. Möglich sind etwa Verwarnungen, Auflagen oder Jugendarrest. Oftmals werden Auflagen erteilt, wie etwa Schadenwiedergutmachung, Entschuldigungen bei den Opfern, Sozialstunden oder Geldbußen. Es ist aber auch eine Jugendstrafe möglich.

Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster

Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de
https://muenster.polizei.nrw/

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