POL-MS: Erneut E-Scooter-Fahrende unter Alkoholeinfluss - Polizei ordnet Blutproben an
Münster (ots)
Bereits am letzten Wochenende wurden drei E-Scooter Fahrer Blutproben entnommen, da sie alkoholisiert mit dem E-Scooter fuhren. In der Nacht zu Donnerstag (09.10.) hat die Polizei Münster erneut zwei alkoholisierte E-Scooter-Fahrer gestoppt und jeweils eine Blutprobe angeordnet.
Gegen 01:35 Uhr kontrollierten Polizisten am Neutor, Ecke Lazarettstraße, einen 18-jährigen Münsteraner. Ein bei der Kontrolle durchgeführter freiwillig Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast 1,2 Promille.
Rund zwei Stunden später, gegen 03:55 Uhr, fiel Polizeibeamten auf dem Albersloher Weg ein 19-jähriger Fahrer auf, der ebenfalls mit einem E-Scooter unterwegs war. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von über 1,4 Promille.
Ein Arzt entnahm beiden Beschuldigten mit deutscher Staatsbürgerschaft auf einer Polizeiwache Blutproben. Beide Personen erwartet nun ein Strafverfahren.
Ein E-Scooter darf in der Regel nur von einer Person gefahren werden, stellt ein Kraftfahrzeug dar und es gelten dieselben Grenzwerte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter Alkoholeinfluss fährt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich.
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