POL-MS: Betrunken mit dem E-Scooter unterwegs - drei Blutproben entnommen
Münster (ots)
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (03.10., 03:30 Uhr) befuhr ein 24-Jähriger, gemeinsam mit einer weiteren Person, auf einem E-Scooter die Münzstraße in Richtung Schlussplatz. Im Verlauf der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert über 1,4 Promille.
Am frühen Freitag (03.10., 01:03 Uhr) stoppten Polizeibeamte einen 22-Jährigen, der die Wolbecker Straße in Schlangenlinien mit einem E-Scooter befuhr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2 Promille.
Am Samstagabend (04.10., 23:50 Uhr) ist ein 22-jähriger Münsteraner alkoholisiert mit einem E-Scooter auf der Wolbecker Straße gefahren. Polizeibeamte stoppten den Münsteraner, da er verbotswidrig mit einer zweiten Person auf dem E-Scooter gefahren ist. Zudem missachtete er eine rote Ampel. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille.
Ein Arzt entnahm allen drei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit auf einer Polizeiwache eine Blutprobe. Alle Männer erwarten ein Strafverfahren.
Ein E-Scooter darf in der Regel nur von einer Person gefahren werden, stellt ein Kraftfahrzeug dar und es gelten die Grenzwerte und Bestimmungen wie bei einem Pkw. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter Alkoholeinfluss fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Zudem wird eine Nachschulung verhängt und die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich.
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