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LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Freiburg und des LKA BW: Polizeilicher Schusswaffengebrauch am 11. Oktober in Bollschweil, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Stuttgart (ots)

Über Notruf wurde die Polizei in Freiburg am Vormittag des 11. Oktober 2025 darüber verständigt, dass es in einem Wohnhaus in der Gemeinde Bollschweil zu einer häuslichen Auseinandersetzung gekommen sei.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll ein 58-Jähriger mit deutscher Staatangehörigkeit zur Wohnanschrift seiner von ihm geschiedenen Ehefrau und der beiden gemeinsamen Kinder gefahren sein, um diese für das Wochenende zu sich zu holen. Kurz zuvor soll es bereits zu einer Auseinandersetzung am Telefon zwischen den ehemaligen Eheleuten gekommen sein. Schon in der Zufahrt zu dem Haus rammte der Familienvater mit seinem Wagen einen Gartenzaun und einen dort stehenden Blumenkübel.

Entgegen dem Willen der Ex-Frau soll der Mann ins Haus gelangt sein und die Frau und seinen Sohn aus der Wohnung ausgesperrt haben. Die Tochter hingegen soll er in seine Gewalt gebracht haben.

Die alarmierten Polizeibeamten sahen unmittelbar nach ihrem Eintreffen durch ein Fenster, wie der Vater massive Gewalt gegen seine Tochter anwandte. Um ihn an der Fortsetzung seiner Handlungen zu hindern, machte ein Beamter von der Schusswaffe Gebrauch und schoss durch das Fenster auf den Mann.

Dabei wurde der 58-Jährige, wie sich später herausstellte, zwar getroffen. Dennoch konnte er sich mit dem Mädchen aus dem Sichtfeld der eingesetzten Polizisten in einen nicht einsehbaren Bereich des Wohnhauses zurückziehen.

Als kurz darauf weitere eingetroffene Polizeikräfte in das Haus eindringen konnten, stießen sie dort auf den Mann und sein lebloses Kind.

Der sich ebenfalls bereits am Tatort befindliche Rettungsdienst konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen.

Der Täter konnte widerstandslos festgenommen werden. Er wurde zur Behandlung der nach derzeitigem Kenntnisstand nicht lebensgefährlichen Schussverletzung zunächst in ein Krankenhaus verbracht.

Die Mutter und der Bruder des Tatopfers werden medizinisch und psychologisch betreut.

Die Ermittlungen zum polizeilichen Schusswaffengebrauch werden durch das Landeskriminalamt Baden-Württemberg geführt.

Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen und der überwiegenden Persönlichkeitsrechte der Betroffenen derzeit nicht mitgeteilt werden.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Freiburg
Pressestelle
Erste Staatsanwältin Dr. Carola Seith
E-Mail: pressestelle@stafreiburg.justiz.bwl.de
Telefon: 0761 51588-700

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Pressestelle
Jürgen Glodek
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044

Original-Content von: Landeskriminalamt Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell

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