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POL-OG: Gaggenau, Gernsbach - Ermittlungsverfahren eingeleitet
Nachtragsmeldung - Mit guten Nachrichten ins Wochenende

POL-OG: Gaggenau, Gernsbach - Ermittlungsverfahren eingeleitet / Nachtragsmeldung - Mit guten Nachrichten ins Wochenende
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Gaggenau, Gernsbach (ots)

Beamten des Polizeireviers Gaggenau gelang es nach Vorfällen im März, einen 21-jährigen Tatverdächtigen zu ermitteln, nachdem dieser für seinen SocialMedia-Account Videos ohne die Einwilligung der Betroffenen fertigte. Am vergangenen Dienstag (26. Mai 2026) wurde ein durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden beim zuständigen Amtsgericht erwirkter Durchsuchungsbeschluss in Rastatt bei dem tatverdächtigen Mann vollstreckt. Dabei konnte die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicherstellen, welches nun der Auswertung bedarf. Der Verdächtige selbst macht von seinem Recht Gebrauch, nichts zur Sache zu sagen. Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen insgesamt 14 ähnlich gelagerten Verstößen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.

/rs

Ursprüngliche Meldung vom Donnerstag, 26. März 2026, 13:50 Uhr

Gaggenau, Gernsbach - Ermittlungsverfahren eingeleitet

Weil er in mehreren Geschäften von den Mitarbeitern ohne deren Einwilligung Videos für seinen SocialMedia-Account fertigte, ermitteln Beamte des Polizeireviers Gaggenau nun wegen urheberrechtlichen Verstöße gegen einen noch Unbekannten. Bereits am 5. März filmte er Angestellte einer Apotheke in Gernsbach und veröffentlichte das Video über sein Benutzerkonto auf einer bekannten Kurzvideo-Plattform. Dabei trat er als augenscheinlicher Paket-Bote in Erscheinung und warf ein Päckchen über die Theke und filmte die Reaktionen. Mitte März soll er ein Schnellrestaurant in Bad Rotenfels genutzt haben und zwei Angestellte aufgenommen haben, die durch die anschließende unautorisierte Veröffentlichung bloßgestellt wurden. In einem jüngsten Fall filmte er am Mittwoch eine Kassiererin in der Theodor-Bergmann-Straße in Gaggenau ohne deren Einwilligung und stellte sie mit einem übergroßen Geldschein und einer gleichermaß absurd großen Bankkarte beim Bezahlvorgang bloß.

/rs

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Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei unter der jeweils in der
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oder wenden sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.

Original-Content von: Polizeipräsidium Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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