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Polizeipräsidium Offenburg

POL-OG: Friesenheim, Oberschopfheim - Hinweise der Polizei

Friesenheim, Oberschopfheim (ots)

Wie den Beamten des Polizeireviers Lahr im Nachhinein mitgeteilt wurde, soll es am Dienstagnachmittag zu einer Begegnung eines Kindes mit einer noch unbekannten Frau gekommen sein. Ersten Erkenntnissen zufolge soll sich der Junge gegen 15:15 Uhr auf dem Weg von der Schule nach Hause befunden haben. Im Kreuzungsbereich des Tannenwegs zur Aubergstraße soll er nach derzeitigem Sachstand von einer unbekannten, älteren Frau, welche er als grauhaarig und mit grauem Pullover bekleidet beschrieb, in hiesigem Dialekt angesprochen worden sein. Die Autofahrerin habe das Kind demnach dazu bewegen wollen, in ihren grauen Kleinwagen einzusteigen. Trotz verbaler Gegenwehr des Jungen habe die Unbekannte erst von ihm abgelassen und sei davongefahren, als eine Anwohnerin aufgrund der ungewöhnlichen Situation unterstützend hinzugekommen sei.

Die Beamten des Polizeireviers Lahr haben Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls eingeleitet und bitten mögliche Zeugen, die in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht haben, unter der Rufnummer 07821 277-0 um Kontaktaufnahme.

Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang:

   - Erlauben Sie Ihrem Kind ausdrücklich, dass es "Nein" sagen darf,
     wenn ihm etwas "komisch" vorkommt, es sich unwohl fühlt oder es 
     sich in Gefahr wähnt.
   - Nehmen Sie sich Zeit, mit Ihrem Kind über seinen Tagesablauf, 
     über seine Sorgen und Nöte zu sprechen. Täter bereiten ihre 
     Taten oftmals vor und eine kleine Beobachtung Ihres Kindes oder 
     ein "komisches" Gefühl könnten wichtig sein, um Vorbereitungen 
     zu erkennen und Weiteres abzuwehren. Kinder müssen lernen, ihren
     Gefühlen vertrauen zu können.
   - Üben Sie mit Ihrem Kind in kleinen Rollenspielen, wie es sich 
     verhalten kann. Es sind "Was-tue-ich-wenn"-Spiele. Es soll 
     weglaufen, andere Erwachsene ansprechen, um Hilfe bitten oder 
     auch laut um Hilfe schreien.
   - Warnen Sie nicht vor Fremden, sondern vor Taten. Kinder wissen 
     mit dem Begriff "fremd" oftmals nichts anzufangen. Für Kinder 
     ist schon derjenige nicht mehr fremd, der es mit dessen Namen 
     anspricht ("Der kennt mich doch").
   - Ihr Kind sollte den Polizeiruf 110 kennen.
   - Sie sollten wissen, wo und mit wem Ihr Kind die Freizeit 
     verbringt.
   - Legen Sie mit Ihrem Kind Wege und Orte fest, an denen es sich 
     aufhalten darf.
   - Halten Sie Ihr Kind zur Pünktlichkeit an. Treffen Sie 
     Absprachen! Halten Sie selbst ebenfalls getroffene Absprachen 
     ein, denn das Kind lernt "am Modell"!
   - Nach Möglichkeit sollte Ihr Kind in Gruppen mit anderen Kindern 
     zur Schule gehen und sich z.B. auf Spielplätzen aufhalten.
   - Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule 
     oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf.
     Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. -
     Kinder sollen üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie 
     z.B. nach dem Weg gefragt werden. Sie sollen nicht nah an ein 
     Fahrzeug herantreten.

Verhaltenstipps, wenn Ihr Kind von einem Vorfall berichtet, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:

   - Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren.
   - Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich 
     Ihnen anzuvertrauen.
   - Glauben Sie Ihrem Kind.
   - Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne 
     "nachzubohren". Legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
   - Machen Sie keine Vorhaltungen (...aber ich habe Dir doch hundert
     Mal gesagt, dass Du das nicht machen sollst ...).
   - Vermeiden Sie Gerüchte und beugen Sie somit einer Hysterie vor.
   - Verständigen Sie in Akutsituationen sofort über Notruf 110 die 
     Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden 
     können.
   - Informieren Sie auch dann das örtliche Polizeirevier, wenn die 
     Tat schon einige Stunden zurückliegt.
   - Informieren Sie persönlich den örtlichen Kindergarten bzw. die 
     Schule, von dort kann gegebenenfalls ein entsprechender 
     Elternbrief verfasst werden und die Aufarbeitung im Unterricht 
     erfolgen.

/ya

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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