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POL-ANK: Polizeieinsatz wegen zweier Versammlungen in Greifswald

Greifswald (ots)

Das Polizeihauptrevier Greifswald führte heute (27.02.2023) einen Polizeieinsatz mit zahlreichen Einsatzkräften, darunter auch Kräften der Bereitschaftspolizei, durch. Anlass waren zwei Versammlungen im Bereich der Vitus-Bering-Straße im Ostseeviertel in Greifswald. Durch Erkenntnisse in den sozialen Netzwerken wurde der Polizei bekannt, dass im Zusammenhang mit der Sitzung der Ortsteilvertreter zu einem Protest aufgerufen wurde. Eine Versammlungsanmeldung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald lag nicht vor. In der Spitze trafen sich ca. 500 Personen, um sich vor dem Gebäude zu versammeln. Des Weiteren wurde beim Landkreis eine Versammlung in Form eines Gegenprotestes angemeldet, an der ca. 50 Personen teilnahmen.

Während der Versammlungen versuchten offenbar einige der Teilnehmer der nicht angemeldeten Versammlung die Konfrontation mit dem Oberbügermeister der Hansestadt Greifswald zu suchen, als dieser das Gebäude, in dem die Sitzung stattfand, verlassen wollte. Kräften der Polizei gelang es, dieses Vorhaben mit körperlicher Gewalt sowie durch den Einsatz des Schlagstocks gegen eine einzelne Person zu unterbinden. Im Rahmen dieses Vorfalls leistete eine unbekannte Person Widerstand gegen die Einsatzkräfte, weshalb ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Des Weiteren hatten sich die ehemaligen Teilnehmer nach Beendigung der angemeldeten Versammlung in Richtung Wolgaster Straße begeben und Teilnehmer der nicht angemeldeten Versammlung verbal attackiert. Kurz darauf kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen, wobei zwei unbekannte Teilnehmer der nicht angemeldeten Versammlung einen ehemaligen Teilnehmer der angemeldeten Versammlung angriffen. Durch das schnelle Eingreifen der Polizeikräfte konnten weitere Auseinandersetzungen unterbunden werden. In diesem Zusammenhang ermittelt die Poliizei wegen gefährlicher Körperverletzung.

Zusätzlich hat die Polizei Strafanzeigen erstattet, da eine Person während der Versammlungen Pyrotechnik zündete. Zudem wird derzeit gegen eine unbekannte Person wegen der nicht angemeldeten Versammlung (Verstoß nach dem Versammlungsgesetz) ermittelt.

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