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POL-NB: Überladung um mehr als 150%, Verkehrsüberwachung stoppt PKW mit Anhänger

POL-NB: Überladung um mehr als 150%, Verkehrsüberwachung stoppt PKW mit Anhänger
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Grimmnen (ots)

Am vergangenen Mittwoch (08. April 2026) stellten Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen gegen 10:15 Uhr in Greifswald ein Gespann bestehend aus PKW und Anhänger fest. Der Anhänger war bis an die Ladekante mit Mutterboden beladen. Dem äußeren Anschein nach wurde das zulässige Gesamtgewicht überschritten, weshalb sich die Kollegen entschlossen, eine Verkehrskontrolle in der Loitzer Landstraße durchzuführen.

Der Schein sollte nicht trügen. Eine Kontrollwägung mit den im Funkstreifenwagen mitgeführten Radlastwaagen ergab ein Gesamtgewicht des Anhängers von 1920 kg. Da der Anhänger jedoch maximal 750 kg auf die Waage bringen durfte, ergab sich eine Überladung von 156%.

Doch damit nicht genug: das Zugfahrzeug, ein Opel Astra, hatte eine zulässige Anhängelast (ungebremst) von maximal 700 kg. Dementsprechend ergab sich zusätzlich eine Überschreitung der Anhängelast um 174%.

Dem 61-jährigen Fahrer aus dem Landkreis Vorpommern-Greifswald wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Nach Rücksprache mit einem Verantwortlichen der Firma, auf dessen Gelände die Verkehrskontrolle durchgeführt wurde, durfte der Betroffene den überschüssigen Mutterboden vorläufig dort abladen und später wieder abholen.

Aus dem Bußgeldkatalog ergibt sich hier eine tateinheitlich begangene Ordnungswidrigkeit die mit insgesamt 352,50EUR geahndet wird. Neben dem Bußgeld muss der Betroffene außerdem mit mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen.

Hinweis der Polizei:

Gerade mit Beginn der Gartensaison kommt es häufiger vor, dass Mutterboden, Grünschnitt oder Baumaterialien mit Anhängern transportiert werden. Die Polizei weist darauf hin, vor Fahrtantritt stets das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sowie die maximal erlaubte Anhängelast des Zugfahrzeugs zu beachten. Diese Angaben finden sich in den Fahrzeugpapieren beziehungsweise auf dem Typenschild des Anhängers.

Eine Überladung kann das Fahrverhalten erheblich verschlechtern, den Bremsweg verlängern und stellt damit ein erhebliches Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Zudem drohen empfindliche Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.

Im Zweifel empfiehlt es sich, mehrere Fahrten einzuplanen oder größere Mengen durch geeignete Transportfahrzeuge liefern zu lassen.

Rückfragen bitte an:

Für Medienvertreter:
Juliane Boutalha
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 03831/245-204
E-Mail: pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de

http://www.polizei.mvnet.de


Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 0395 5582 2223
E-Mail: elst-pp.neubrandenburg@polmv.de

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