Polizeiinspektion Aurich/Wittmund
POL-AUR: Gemeinsame Pressemitteilung TaktLwG 71"R" und PI Aurich/Wittmund -Sicherheitsrelevanter Luftraum Militärflugplatz Wittmundhafen: Drohnenflüge grundsätzlich verboten
Wittmund (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung TaktLwG 71"R" und PI Aurich/Wittmund
Sicherheitsrelevanter Luftraum Militärflugplatz Wittmundhafen: Drohnenflüge grundsätzlich verboten
In jüngster Zeit wurden im Umfeld des Militärflugplatzes Wittmundhafen wiederholt Drohnenflüge festgestellt, die nicht angemeldet oder genehmigt waren. In diesem Zusammenhang weist das Taktische Luftwaffengeschwader 71 "Richthofen" zusammen mit der Polizeiinspektion Aurich/ Wittmund darauf hin, dass die Nutzung von Drohnen innerhalb der Kontrollzone des Militärflugplatzes genehmigungspflichtig ist. Drohnenflüge in der Umgebung des Militärflugplatzes Wittmundhafen sind grundsätzlich verboten. Die ungenehmigte Drohnennutzung jeglicher Art stellt potentiell einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr und / oder der militärischen Sicherheit dar und ist ein Straftatbestand welcher von Polizei und Bundeswehr verfolgt wird. Der Bereich um einen Flugplatz - insbesondere um eine militärische Liegenschaft - unterliegt besonderen luftrechtlichen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen. Unbemannte Luftfahrtsysteme dürfen dort grundsätzlich nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Freigabe betrieben werden. Unkoordinierte Drohnenflüge im An- und Abflugbereich stellen ein erhebliches Risiko für den Flugbetrieb dar, da Drohnen für Pilotinnen und Piloten nur schwer erkennbar sind und bereits kleine Geräte bei einer Kollision schwere Schäden verursachen können. Die Bereiche in denen Drohneflüge verboten sind, können über die Website "Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt" (www.dipul.de) des Bundesministeriums für Verkehr eingesehen werden. Dort finden Nutzer auch Informationen dazu unter welchen Voraussetzungen Drohnenflüge in Bereichen mit Flugbeschränkungen möglich sein können.
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