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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: 260211-1: Falscher Polizeibeamter erbeutet Schmuck - Zeugensuche

Erftstadt (ots)

Übergeben Sie keine Wertgegenstände an Fremde

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet derzeit nach einem etwa 160 bis 168 Zentimeter großen, dicken Mann mit Vollbart. Er soll sich am Dienstagmittag (10. Februar) als Polizist ausgegeben haben und mit dieser Lüge Schmuck eines Erftstädters erbeutet haben. Zur Tatzeit habe er eine schwarze Lederjacke und eine schwarze Schirmmütze getragen.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen sie unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Nach derzeitigem Sachstand habe der Geschädigte gegen 12 Uhr einen Anruf erhalten. Der Anrufer habe sich als Polizist ausgegeben und behauptet, dass in der Nachbarschaft eingebrochen worden sei und er nun angeblich wissen müsse, ob der Erftstädter Wertgegenstände zu Hause habe. Gegen 13.30 Uhr habe der Gesuchte an der Wohnungstür im Bereich der Straße "Markt" geklingelt. Der Geschädigte übergab dem Unbekannten diversen Schmuck. Nachdem der Betrüger sich verbschiedet habe, sei der Erftstädter misstrauisch geworden und alarmierte die Polizei.

Die Polizei rät:

Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (jus)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de

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