Mitteldeutsche Zeitung: zu Pilotenstreik
Halle (ots) - Begründung der Richter: Faktisch ziele die Vereinigung Cockpit mit ihrem Arbeitsausstand nicht wie behauptet auf den Erhalt der Vorruhestandsregelung. Hierfür wäre ein Streik durchaus legitim. Offenkundig richte sich der Ausstand gegen Sparmaßnahmen und Umstrukturierungspläne des Vorstands. Diese könnten aber nicht Gegenstand von Tarifverträgen sein, weshalb der Streik beendet werden müsse. So hart ...