Lausitzer Rundschau: Zur Inklusion
Cottbus (ots) - Gleichberechtigung ist Grundgesetz. Und Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterschrieben. Daher verstoßen Sachsen und Brandenburg gegen Recht, wenn sie immer noch zu wenige Kinder und Jugendliche mit Handicap statt an Regelschulen in Förderschulen unterrichten lassen. Gemeinsames Lernen, und zwar von der Kita bis zum Abitur, macht Sinn. Junge Menschen werden nicht mehr ausgesondert. Die Inklusion fördert ...