POL-HH: 170628-4. Das Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Kundgebung "G 20 - not welcome" darf einstweilen das Heiligengeistfeld nicht für die Abschlusskundgebung nutzen
Hamburg (ots) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss am heutigen Tag (20E 6320/17) den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der Kundgebung "G 20 - not welcome", das Heiligengeistfeld am 8. Juli 2017 ab 16 Uhr für die Abschlusskundgebung zu nutzen, abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die ...