Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP)
"Bundesarbeitsgericht muss sich schützend vor die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie stellen" / BAP/iGZ-Pressestatement anlässlich des EuGH-Urteils zum Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte
Berlin (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Auslegung des Rechtsbegriffes "Gesamtschutz" für Zeitarbeitskräfte nach der EU-Zeitarbeitsrichtlinie entschieden. Nach Auffassung des EuGH erfordert der Gesamtschutz eine Ausgleichsregelung, sofern in Tarifverträgen das Vergleichsentgelt ...