Alle Storys
Folgen
Keine Story von Grünhorn Service GmbH mehr verpassen.

Grünhorn Service GmbH

Klage von Dr. Ansay gegen Grünhorn vor OLG Dresden vollumfänglich abgewiesen

Klage von Dr. Ansay gegen Grünhorn vor OLG Dresden vollumfänglich abgewiesen
  • Bild-Infos
  • Download

Leipzig/Dresden (ots)

Keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe: bereits dritte unbegründete Klage von Dr. Ansay

Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage von Dr. Ansay gegen die Grünhorn Service GmbH vollständig abgewiesen (Az. OLG Dresden: 14 U 979/25). Denn angesichts seines eigenen Verhaltens ist Dr. Ansay weder klagebefugt noch sind die gegen Grünhorn erhobenen Vorwürfe inhaltlich zutreffend oder berechtigt.

Gericht stellt fehlende zustellfähige Anschrift des Klägers fest

Im Verlauf der mündlichen Verhandlung stellte sich heraus, dass Dr. Ansay über eine Adresse auf Malta operiert, bei der es sich nach den Feststellungen des Gerichts um eine Briefkastenadresse und nicht um eine zustellfähige Anschrift handelt. Eine solche Anschrift ist jedoch Voraussetzung, um gerichtliche Verfahren in Deutschland ordnungsgemäß führen zu können.

Ausgehend hiervon steht nun der Vorwurf im Raum, dass sich das Vorgehen von Dr. Ansay als rechtsmissbräuchlich darstellen könnte. Dies wird im Nachgang rechtlich zu bewerten sein.

Gericht sieht keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe

Darüber hinaus äußerte sich der Senat im Verlauf des letzten Verhandlungstages auch zu den inhaltlichen Vorwürfen gegen Grünhorn. Nach Einschätzung des Gerichts bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer unzulässigen Rezeptzuweisung gekommen sei oder dass irreführende Abrechnungen vorgenommen worden seien.

Das Verfahren richtete sich gegen die Grünhorn Service GmbH. Ein inhaltlich gleichgelagertes Verfahren gegen die Grünhorn Apotheke Leipzig (Apotheke im PC Leipzig), das denselben Sachverhalt betraf, war bereits zuvor entschieden worden: Am 31. Juli 2025 wurde die Klage auch in diesem Verfahren zugunsten der Apotheke abgewiesen.

"Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden", erklärt Stefan Fritsch, CEO der Grünhorn Gruppe. "Sie bestätigt unsere Auffassung, dass die gegen uns erhobenen Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind und dass wir unsere Angebote transparent, rechtskonform und im Interesse der Patientinnen und Patienten betreiben."

Für Grünhorn ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen. Das Urteil vom 24. März 2026 ist rechtskräftig.

Über Grünhorn

Grünhorn ist die Dachmarke für das größte deutsche Cannabis-Netzwerk und wurde 2020 in Leipzig gegründet. Dazu zählen die größte Onlineversand-Apotheke für Cannabis, gruenhorn.de (deckt 20% des Cannabis-Volumens ab), die Schurer Pharma & Kosmetik GmbH, ein Anbieter automatisierter Fulfillment- und Logistikdienstleistungen für Cannabis-führende Apotheken, sowie die canymed GmbH, ein deutschlandweit tätiger pharmazeutischer Großhändler für medizinisches Cannabis. Als führende Cannabis-Gesundheitsmarke steht Grünhorn für hochwertige und innovative Produkte und Forschung im Bereich medizinisches Cannabis.

Pressekontakt:

Grünhorn Service GmbH
Permoserstraße 19
04318 Leipzig

E-Mail: presse@gruenhorn.de

Original-Content von: Grünhorn Service GmbH, übermittelt durch news aktuell