Batteriespeicher im Außenbereich – neue Chancen für Energiegenossenschaften
Batteriespeicher im Außenbereich – neue Chancen für Energiegenossenschaften Der Deutsche Bundestag hat eine entscheidende Änderung des Baugesetzbuches beschlossen: Batteriespeicher mit einer Kapazität ab 1 Megawattstunde gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). Damit wird eine langjährige Rechtsunsicherheit beendet und der ...