Rheinische Post: Kommentar / Pötsch ist eine Belastung für VW = Von Florian Rinke
Düsseldorf (ots) - Für Angeklagte gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld bewiesen ist. So einfach ist das eigentlich. Aber im Fall von Volkswagen ist es eben doch etwas komplizierter. Denn ab wann werden Ermittlungen der Justiz gegen Manager für ein Unternehmen zu einem so großen Problem, dass es reagieren muss, um Schaden von sich selbst abzuwenden? ...