Hier wache ich: Hundebesitzer haften trotz Warnschild für Bissverletzungen / R+V-Infocenter: Hinweis auf freilaufenden Hund reicht nicht aus - Hundebesitzer müssen ihr Grundstück umfassend sichern
Wiesbaden (ots) - Auf dem Schild am Gartentor steht in großen Buchstaben "Warnung vor dem Hund". Die gängige Meinung: Wer das Grundstück trotzdem betritt, ist selbst schuld, wenn der Vierbeiner zubeißt. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Geschädigte kann den Hundebesitzer für Verletzungen mitverantwortlich ...