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Koschyk: Auch der Bedrohung durch deutsche Dschihadisten Rechnung tragen

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf meine
schriftlichen Fragen zum Potenzial der vom Verfassungsschutz
beobachteten Dschihadisten mit deutscher Staatsangehörigkeit und der
aktuellen Debatte um die Schaffung eines Sicherungsgewahrsams erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hartmut
Koschyk MdB:
Die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen zum
Potenzial der vom Verfassungsschutz beobachteten Dschihadisten mit
deutscher Staatsangehörigkeit hat gezeigt, dass sie entweder nicht
willens oder nicht in der Lage ist, über das Ausmaß der Bedrohung
durch Terror-Kämpfer mit deutscher Staatsangehörigkeit Auskunft zu
geben. Dieses Verhalten knüpft nahtlos an die rot-grüne Verweigerung
einer sachlichen Debatte über das notwendige Instrument eines
Sicherungsgewahrsams für gefährliche Ausländer an. Es ist
unzweifelhaft, dass auch der Gruppe fanatisierter Dischihadisten mit
deutschem Pass mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Deutschland
ist bedroht und wurde von al Sawahiri bereits im Oktober 2002 als
potenzielles Anschlagsziel genannt. Wir dürfen nicht warten, bis die
Fanatiker ihre Drohungen wahr machen. Verantwortliche Politik muss
vorher handeln und allen Gefährdergruppen die notwendige
Aufmerksamkeit widmen. Die Union wird das Gesetzgebungsverfahren zur
Sicherungsgewahrsam für gefährliche Ausländer mit allem Nachdruck
betreiben. Dabei wird auch die Bedrohung durch deutsche
Dischihadisten ein Thema sein müssen. Überlegt werden muss, wie auf
den Umstand, dass einige der Gefährder zwischenzeitlich die deutsche
Staatsangehörigkeit erworben haben, reagiert werden kann, denn die
deutsche Staatsangehörigkeit darf kein Vorteil für fanatisierte
Dischihadisten sein. Ist es rechtspolitisch wünschenswert oder sogar
unvermeidlich, Gefährder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter
engen Voraussetzungen in einen Sicherungsgewahrsam einzubeziehen?
Diese Frage, die zu beantworten sein wird, wirft auch eines der von
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zum
Sicherungsgewahrsam auf. Dieses bezeichnet die Berücksichtigung von
Gefährdern, die in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, als
„rechtspolitisch wünschenswert“ und unterstreicht, dass die
erforderlichen Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden können. Dem
Gutachten zufolge ist kein Grund ersichtlich, nicht auch solche
Gefährder „bei einer von ihnen ausgehenden erheblichen Dauergefahr
für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ in
Sicherungsgewahrsam zu nehmen.
Die Anschläge von London lehren, dass wir es uns nicht leisten
können, eine Gefährdergruppe unberücksichtigt zu lassen. Unter dieser
Maxime wird auch das Gesetzgebungsverfahren zum Sicherungsgewahrsam
stehen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von
Rechten eröffnet, darf nicht zum Hilfsmittel von Terroristen werden.
Dies wird eine unionsgeführte Bundesregierung sicherstellen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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