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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Faltlhauser/Meister: Union wird Übergang von Produktivvermögen erbschaftssteuerlich erleichtern

Berlin (ots)

Freistaat Bayern und CDU/CSU-Bundestagsfraktion
bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung mittelständischer
Unternehmen bei der Erbschaftssteuer und zur Sicherung von
Arbeitsplätzen im Mittelstand ein / Finanzminister Faltlhauser und
CDU/CSU-Fraktionsvize Meister fordern die Bundesregierung zur
vollständigen Übernahme des Unions- Gesetzentwurfs einschließlich
Gegenfinanzierung auf / Faltlhauser und Meister: „Unions-Initiative
bringt wirksame Anreize zum Erhalt hunderttausender Arbeitsplätze im
Mittelstand“:
Der Freistaat Bayern und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden
einen abgestimmten gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung
mittelständischer Unternehmen bei der Erbschaftssteuer gleichzeitig
in Bundestag und Bundesrat einbringen. Das bayerische Kabinett hat
heute einen entsprechenden und mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
abgestimmten Gesetzentwurf einschließlich vollständiger
Gegenfinanzierung beschlossen. Finanzminister Kurt Faltlhauser und
CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Meister forderten die Bundesregierung
auf, die Unions-Initiative vollständig einschließlich der
Gegenfinanzierung zu übernehmen. Faltlhauser und Meister
unterstrichen, dass mit der Unions-Initiative der Mittelstand in
Deutschland gestärkt und hunderttausende Arbeitsplätze im Mittelstand
gesichert werden können. Faltlhauser und Meister: „Mit dem
gemeinsamen Gesetzentwurf der Union schaffen wir wirksame Anreize,
bei dem anstehenden Generationswechsel im Mittelstand die Betriebe
fortzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten.“ Zwischen 60.000 und
70.000 Unternehmen gehen jährlich in die Hand der nächsten Generation
über. Dabei sind im nächsten Jahr bis zu 10.000 Betriebsaufgaben zu
befürchten, weil die Erben die hohe Erbschaftsteuerbelastung nicht
schultern können. Faltlhauser und Meister wiesen darauf hin, dass
rund 70 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland in
mittelständischen Betrieben liegen und der Mittelstand für die
Berufsausbildung der Jugend einen überragenden Beitrag leiste. „Unser
Mittelstand ist die gesunde Basis und Substanz der deutschen
Volkswirtschaft. Wenn wir die mittelständischen Betriebe stärken,
stärken wir die Wirtschaft und Deutschland insgesamt“, erklärten
Faltlhauser und Meister.
Mit dem Unions-Gesetzentwurf wird eine Initiative des Freistaats
Bayern in die Tat umgesetzt, die von den Teilnehmern des Treffens in
Berlin am 17. März 2005 beschlossen wurde. Der Freistaat Bayern hatte
bereits im November vergangenen Jahres eine entsprechende
Gesetzesinitiative zur Sicherung der Arbeitsplätze im Mittelstand auf
den Weg gebracht. Faltlhauser und Meister erklärten, dass bei
entsprechender Bereitschaft der Bundesregierung, die Unions-
Gesetzesinitiative vollständig zu übernehmen, das Ziel einer
Entlastung des Mittelstands bis zur Sommerpause erreicht und das
Gesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden könne. Die
Eckpunkte der Unions-Initiative zur Entlastung des Mittelstands sind:
• Mittelständischen Unternehmen wird die Erbschaftssteuer für zehn
Jahre gestundet, sofern der Betrieb fortgeführt wird und damit
Arbeitsplätze erhalten werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung
wird ein Zehntel der Erbschaftssteuer erlassen, so dass nach zehn
Jahren der Betriebsfortführung die Erbschaftssteuer gänzlich
erlischt.
• Die Steuererleichterung gilt für mittelständische Unternehmen
mit einem Betriebsvermögen bis zu 100 Millionen Euro. Für Erben
größerer Betriebsvermögen sowie Großunternehmen bleibt es bei der
bisherigen Rechtslage.
• Die Steuerentlastung bezieht sich nur auf Produktivvermögen, das
dem Gewerbebetrieb dient. Kapitalvermögen oder vermietete Immobilien
sind von der Steuerentlastung ausgenommen.
• Zur Gegenfinanzierung wird die Dividendensteuer moderat von 50
Prozent auf 57 Prozent angehoben. Damit werden die voraussichtlichen
Steuerausfälle durch die Entlastung des Mittelstands bei der
Erbschaftssteuer von rund 400 Millionen Euro jährlich seriös
gegenfinanziert.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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