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Götz/Storjohann: Wohngeldrechtsänderung soll Kommunen 800 Millionen Euro vorenthalten

Berlin (ots)

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das
Wohngeldrecht rückwirkend geändert werden soll, erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB, und der zuständige
Berichterstatter der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gero Storjohann MdB:
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf soll
eine als unrechtmäßig beurteilte Praxis beim Wohngeldrecht nun
rückwirkend rechtswirksam gemacht werden. Ohne diesen rückwirkenden
Eingriff zu Lasten der Sozialhilfeträger kämen Kosten von ca. 800
Millionen Euro auf Bund und Länder zu. Mit dem Gesetzentwurf soll den
Kommunen, soweit sie Träger der Sozialhilfe sind, dieses Geld
vorenthalten werden. Dagegen sind erhebliche Bedenken geltend zu
machen. Die Bundesregierung trägt mit ihrem Vorschlag die
Verantwortung für mögliche weitere juristische Auseinandersetzungen.
Das Ende finanzieller Risiken für die Haushalte von Bund und Ländern
aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2003
wird damit nicht erreicht.
Das Gericht hatte entschieden, dass die bis dahin gängige Praxis
der Zurechnung der Hilfe in besonderen Lebenslagen zum
Jahreseinkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes im Falle von
Heimbewohnern nach dem derzeitigen Wortlaut des Wohngeldgesetzes
nicht möglich ist. Damit wäre für Heimbewohner mit Wohngeldansprüchen
eine Neuberechnung für die Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31.
Dezember 2004 erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen hätte dies auf die Höhe der Aufwendungen
der Sozialhilfeträger einerseits sowie die Höhe der Aufwendungen von
Bund und Ländern als Wohngeldfinanzierer andererseits.
Auf Grund des Urteils haben die Sozialhilfeträger quasi einen
erheblichen Erstattungsanspruch für zu viel gezahlte Leistungen, die
eigentlich durch das Wohngeld getragen werden müssten. Der
Gesetzentwurf geht von ca. 800 Millionen Euro aus, die durch diesen
nun auf ca. 75 Millionen Euro reduziert werden sollen.
Gegen den Vorschlag haben die kommunalen Spitzenverbände
erhebliche Einwände geltend gemacht. Sie lehnen die rückwirkende
Änderung ab und wehren sich dagegen, dass die Haushalte von Bund und
Ländern, zu Lasten der Träger der Sozialhilfe - also vor allem der
Kommunen - geschont werden sollen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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