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Brähmig: Bundesregierung ignoriert steuerliche Benachteiligung des deutschen Gastgewerbes innerhalb der EU

Berlin (ots)

Zum Bericht der Bundesregierung über die
Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie innerhalb der EU
im Tourismus-Ausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
In der erweiterten EU gibt es mittlerweile 21 Länder, in denen
Beherbergungsbetrieben - fast ausschließlich durch ermäßigte
Steuersätze - ein oft deutlich niedrigerer Mehrwertsteuersatz als in
Deutschland gewährt wird. Dazu zählen alle EU-Nachbarländer außer
Dänemark sowie auch die Schweiz. Trotzdem erkennt die Bundesregierung
darin erstaunlicherweise keinerlei Wettbewerbsnachteile für die
deutsche Tourismuswirtschaft. So sei das gerade bei Deutschen sehr
beliebte Reiseland Dänemark ein typisches Beispiel dafür, dass die
Attraktivität des Standortes und die Angebotsqualität wichtiger ist
als die Höhe des Mehrwertsteuersatzes.
Im Preiswettbewerb innerhalb der EU können aber Konkurrenzanbieter
im Ausland häufig bereits von niedrigeren Lohn-, Lohnneben- und
Energiekosten profitieren. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze verschärfen
diese Wettbewerbsvorteile erheblich. Deutsche Reiseziele stehen auch
durch immer mehr Verbindungen von so genannten Billigfluglinien in
unmittelbarer Konkurrenz zu fast allen europäischen Zielgebieten.
Länder mit ermäßigten Steuersätzen wissen um die Wettbewerbsvorteile
und verteidigen diese vehement. Frankreich will sogar über eine EU-
Initiative die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes für
Gaststättenumsätze erreichen, was die rot-grüne Bundesregierung
speziell für Frankreich erlauben, den deutschen Gastwirten aber
verwehren will.
Das Beispiel Dänemark taugt nur begrenzt als Gegenargument, da
dort traditionell viele deutsche Urlauber Ferienhäuser statt Hotels
buchen und so die direkte Vergleichbarkeit der Hotelpreise weniger
ins Gewicht fällt. Die konkreten Vorteile ermäßigter Sätze lassen
sich dagegen in der Schweiz beobachten, deren Bundesregierung die
Einführung eines solchen Sondersatzes für Beherbergungsbetriebe im
Jahre 1996 eindeutig als Erfolg bezeichnet. Er hat dort zu einer
besseren preislichen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen, womit der
Rückgang bei den Gästeübernachtungen gestoppt werden konnte und die
Übernachtungen ausländischer Gäste von 1996 bis zum Einbruch im
Herbst 2001 wieder kontinuierlich anstiegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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