Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosenhilfebezieher stark nachgefragt
Nürnberg (ots)
Wenige Wochen nach Beginn der Initiative "Arbeitsmarkt im Aufbruch" profitieren bereits fast 22.000 Arbeitslosenhilfe-Bezieher von den neuen zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Mit der Initiative bereitet die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Übergang zum Sozialgesetzbuch II vor. Bis zum Jahresende wollen die Agenturen für Arbeit bundesweit mehr als 100.000 Empfänger von Arbeitslosenhilfe in zusätzliche Maßnahmen vermitteln. Damit sollen die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt erhöht werden. Rund 140 Millionen Euro werden die Agenturen noch in diesem Jahr dafür aufwenden.
Rund 4.800 Menschen werden seit September zusätzlich mit den Bundesprogrammen "Arbeit für Langzeitarbeitslose" und "Jump Plus" an den ersten Arbeitsmarkt herangeführt. Fast 17.200 Arbeitslosenhilfeempfänger bekamen eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ("Zusatzjob"). "Unsere Initiative stößt auf großes Interesse. Teilweise gibt es mehr Interessenten als Arbeitsgelegenheiten vorhanden sind. Vor allem das neue Instrument des Zusatzjobs bietet eine große Bandbreite an Beschäftigungs- und Integrationsmöglichkeiten", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Zusatzjobs nach dem SGB II verfolgen das Ziel, die soziale Integration zu fördern, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw. wiederherzustellen und so die Chancen auf eine Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Entsprechend sind Zusatzjobs vor allem für den Personenkreis vorgesehen, bei dem zunächst keine Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist und andere Eingliederungsleistungen nicht greifen. Dies sind in der Regel arbeitslose Arbeitnehmer, bei denen mehrere Integrationshemmnisse vorliegen, wie z.B. mehrjährige Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Einschränkungen und höheres Lebensalter. Mit der Beschäftigung in Zusatzjobs erhöhen Hilfeempfänger zusätzlich ihr Einkommen, denn die Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Zusatzjobs müssen im öffentlichen Interesse liegen. Sie dürfen den Wettbewerb nicht verzerren und keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. "Daher sollten bei der Bewilligung entsprechender Arbeitsgelegenheiten örtliche Vertreter von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beteiligt werden. Das könnte durch Beiräte erfolgen", betonte Vorstandsmitglied Alt.
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