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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosenhilfebezieher stark nachgefragt

Nürnberg (ots)

Wenige Wochen nach Beginn der Initiative
"Arbeitsmarkt im Aufbruch" profitieren bereits fast 22.000
Arbeitslosenhilfe-Bezieher von den neuen zusätzlichen
Arbeitsgelegenheiten. Mit der Initiative bereitet die Bundesagentur
für Arbeit (BA) den Übergang zum Sozialgesetzbuch II vor. Bis zum
Jahresende wollen die Agenturen für Arbeit bundesweit mehr als
100.000 Empfänger von Arbeitslosenhilfe in zusätzliche Maßnahmen
vermitteln. Damit sollen die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf
eine Integration in den Arbeitsmarkt erhöht werden. Rund 140
Millionen Euro werden die Agenturen noch in diesem Jahr dafür
aufwenden.
Rund 4.800 Menschen werden seit September zusätzlich mit den
Bundesprogrammen "Arbeit für Langzeitarbeitslose" und "Jump Plus" an
den ersten Arbeitsmarkt herangeführt. Fast 17.200
Arbeitslosenhilfeempfänger bekamen eine Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung ("Zusatzjob"). "Unsere Initiative stößt auf
großes Interesse. Teilweise gibt es mehr Interessenten als
Arbeitsgelegenheiten vorhanden sind. Vor allem das neue Instrument
des Zusatzjobs bietet eine große Bandbreite an Beschäftigungs- und
Integrationsmöglichkeiten", sagte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt.
Zusatzjobs nach dem SGB II verfolgen das Ziel, die soziale
Integration zu fördern, die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten bzw.
wiederherzustellen und so die Chancen auf eine Integration in den
regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen. Entsprechend sind Zusatzjobs vor
allem für den Personenkreis vorgesehen, bei dem zunächst keine
Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist und andere
Eingliederungsleistungen nicht greifen. Dies sind in der Regel
arbeitslose Arbeitnehmer, bei denen mehrere Integrationshemmnisse
vorliegen, wie z.B. mehrjährige Arbeitslosigkeit, gesundheitliche
Einschränkungen und höheres Lebensalter. Mit der Beschäftigung in
Zusatzjobs erhöhen Hilfeempfänger zusätzlich ihr Einkommen, denn die
Mehraufwandsentschädigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II
angerechnet.
Zusatzjobs müssen im öffentlichen Interesse liegen. Sie dürfen den
Wettbewerb nicht verzerren und keine regulären
Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. "Daher sollten bei der
Bewilligung entsprechender Arbeitsgelegenheiten örtliche Vertreter
von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik beteiligt werden. Das könnte
durch Beiräte erfolgen", betonte Vorstandsmitglied Alt.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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