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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Heinen/Kaupa: Alkopops-Steuer der Bundesregierung zieht nicht

Berlin (ots)

Anlässlich der Ankündigung der Getränkeindustrie
und des Handels, wegen der Einführung der Sondersteuer auf
branntweinhaltige Mixgetränke ihre Rezeptur auf Bier- und
Weinmixgetränke umzustellen, erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula
Heinen MdB, und die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Gerlinde Kaupa MdB:
Die Reaktion der Getränkeindustrie und des Handels auf die
Sonderbesteuerung ihrer branntweinhaltigen Mixgetränke, die seit
gestern in Kraft ist, war zu erwarten und überrascht nicht: Schon in
der Debatte im Deutschen Bundestag um die Einführung der Sondersteuer
hat die CDU/CSU-Fraktion immer wieder auf eine 1:1- Substituierung
der branntweinhaltigen Alkopops durch Bier- und Wein- Mixer
hingewiesen, so dass die Besteuerung der Spirituosen- Mischgetränke
das gewünschte Ziel, Kinder und Jugendliche von so genannten Alkopops
fernzuhalten, nicht erreichen kann.
Bereits im April hat die Union darauf aufmerksam gemacht, dass es
durch die Sondersteuer lediglich zu einer Nachfrageverschiebung in
Richtung bier- und weinhaltiger Alkopops kommen würde, die preislich
attraktiver und bereits mit 16 Jahren legal erwerbbar sind. Dieses
Dilemma haben wir jetzt: die Bundesregierung ist dem Problem Alkopops
lediglich mit einer unpräzisen Alkopops-Definition begegnet.
Deshalb haben wir immer wieder für die konsequente und verstärkte
Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes mit den dort bereits
bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften plädiert. Die Kommunen und
Ordnungsämter müssen nun konsequent ihrer Pflicht nachkommen, den
Konsum und den Verkauf von alkoholischen Mischgetränken an unter
18jährige durch gezielte Testkäufe zu kontrollieren und gegebenen
Falls mit dem Höchststrafmaß zu sanktionieren.
Andererseits müssen die Hersteller der Alkopops und die
Getränkeindustrie vernünftig und verantwortungsbewusst mit ihren
Mixgetränken umgehen. Bestehende Jugendschutzgesetze dürfen nicht
bewusst zum Schaden der Jugendlichen und der Gesellschaft umgangen
werden.
Hersteller und Getränkehandel müssen gewissenhaft und konsequent
ihren gesetzlichen Auflagen – Schulungsmaßnahmen für das
Verkaufspersonal, deutliche Hinweise und Kennzeichnungspflicht -
nachkommen. In Gesprächen werden wir möglichst schnell mit Herstellen
und Verbänden immer wieder darauf hinweisen und weitere
Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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