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Marschewski/Koschyk: Bundesregierung muss Obhutspflicht für die vertriebenen Deutschen wahren

Berlin (ots)

Zu den Aussagen von Bundeskanzler Gerhard Schröder
im Rahmen seiner Rede in Warschau am 1. August und zu den
Erläuterungen von Regierungssprecher Steg am 2. August 2004 erklären
der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“,
Erwin Marschewski MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innen
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Mit seinen Aussagen im Rahmen seiner Rede in Warschau hat
Bundeskanzler Schröder gleichermaßen den deutschen Heimatvertriebenen
vor den Kopf geschlagen und unsere polnischen Partner in die Irre
geführt.
Anders kann man es nicht bezeichnen, wenn der Bundeskanzler sich
offen gegen individuelle Restitutionsansprüche von Deutschen wendet,
die am Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit Flucht und
Vertreibung ihr Vermögen durch Konfiskation verloren haben.
Denn der Bundeskanzler weiß nur zu gut, dass er regierungsseitig
nicht auf das Eigentum Privater verzichten kann. Dies lässt unsere
grundgesetzlich verankerte Eigentumsordnung nicht zu. Wenn er dennoch
so offen gegen mögliche Ansprüche Vertriebener „zu Felde zieht“ und
dann auch noch erklärt: „Diese Position wird die Bundesregierung auch
vor internationalen Gerichten vertreten“, dann handelt er zutiefst
unredlich.
Zudem erweckt er gegenüber der Schicksalsgruppe der deutschen
Heimatvertriebenen den Eindruck, als würde die Bundesregierung sich
von der, bisher von allen Bundesregierungen vertretenden
Rechtsposition verabschieden, dass die Vertreibung der Deutschen und
der damit verbundene Vermögensentzug völkerrechtswidrig war und die
damit verbundenen Vermögensfragen offen sind.
Ohne Not und ohne irgendetwas erreicht zu haben, zerstört der
Bundeskanzler damit Vertrauen bei den deutschen Heimatvertriebenen.
Deutlich zu widersprechen ist darüber hinaus den Aussagen von
Regierungssprecher Steg. Ihn ließ der Bundeskanzler erklären, dass
die Heimatvertriebenen durch das Lastenausgleichsgesetz entschädigt
worden seien. Dies ist faktisch falsch. Bereits in der Präambel des
Lastenausgleichsgesetzes aus dem Jahr 1952 ist festgeschrieben, dass
die Annahme von Leistungen aus diesem Gesetz, „weder die
Vermögensrechte des Geschädigten berühren noch einen Verzicht auf die
Wiederherstellung der unbeschränkten Vermögensrechte oder auf
Ersatzleistungen enthalten…“.
Der Bundeskanzler und sein Regierungssprecher haben wieder einmal
unnötig Vertrauen verspielt. Sie haben die Obhutspflicht der
Bundesregierung gegenüber den deutschen Heimatvertriebenen beschädigt
und unseren polnischen Partnern in Europa Avancen gemacht, die sie
nicht einhalten können.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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