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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Austermann: Verschweigt Eichel vor Wahl in Hamburg verfassungswidrige Haushaltsplanung?

Berlin (ots)

Zu den Beschwichtigungsversuchen des
Bundesfinanzministeriums, die Koalitionshaushälter Schöler und
Hermenau redeten viel zu früh über ein Sparpaket 2005, erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
Walter Schöler und Antje Hermenau haben völlig Recht, wenn sie von
der Bundesregierung bereits jetzt Klarheit über ein Sparpaket 2005
verlangen. Die Abläufe im Jahr 2003 haben deutlich gezeigt, dass
Sparmaßnahmen nur dann Erfolge zeigen, wenn Sie frühzeitig
eingeleitet werden. Kein Haushälter im Deutschen Bundestag hat große
Lust, erneut, wie mit dem Nachtrag 2003, eine unausweichlich
gewordene, unzulässig hohe Nettokreditaufnahme notgedrungen absegnen
zu müssen! Es entspricht auch guter demokratischer Tradition, dass
die Regierung vor den 14 Wahlen im Jahr 2004 erklärt, was auf die
Bürger zukommen soll.
Außerdem muss man Bundesregierung und Koalition daran erinnern,
dass es nicht nur darum geht, das Maastrichter Defizitkriterium
einzuhalten. Unter Einbeziehung der Verabredungen im
Finanzplanungsrat „darf“ der Bund danach maximal ca. 1,35 % des
Bruttoinlandsproduktes (BIP) an neuen Schulden machen, das wären 2005
rd. 29 Mrd. €. Es gibt aber auch die Verfassungsgrenze des Artikels
115 GG; danach darf die Summe der Kredite nicht höher sein als die
Ausgaben für Investitionen. Da die Investitionen auch 2005 kaum über
25 Mrd. €, das entspricht etwa 1,2 % des BIP, liegen dürften, darf
auch die Nettokreditaufnahme maximal diese Größenordnung erreichen.
Das sind 4 Mrd. € weniger!
Schon im Jahr 2004 belaufen sich die Haushaltsrisiken auf
insgesamt 15 – 20 Mrd. €. Ein Teil dieser „Risiken“ setzt sich als
Basiseffekt im Jahr 2005 fort, beispielsweise konjunkturbedingte
Steuermindereinnahmen. Man wird auch die Frage stellen müssen, ob das
Bundesfinanzministerium für das Jahr 2005 erneut
Privatisierungseinnahmen im Umfang von 10 Mrd. € einplanen will.
Schon im Jahr 2004 wird es aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen
(BRH: unzulässige Kreditaufnahme, Marktsituation) schwierig werden,
diese Einnahmen wirklich zu erzielen. Die Unsicherheit über die
weitere wirtschaftliche Entwicklung hat sich gerade wieder verstärkt.
Wenn Koalitionshaushälter bereits jetzt von einem Sparpaket in der
Größenordnung von 6 – 10 Mrd. € reden, das notwendig sei, um das
Maastrichter Defizitkriterium einzuhalten, dann wird deutlich, dass
zur Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit (Artikel 115 GG) des
Haushalts 2005 ein Sparpaket von mindestens rd. 10 Mrd. €
erforderlich sein wird.
Vernünftigerweise wird man von der Bundesregierung im
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwarten, dass sie sich zu allen
Details des Haushalts 2005 äußert und festlegt. Aber die von ihr
angenommenen wesentlichen Eckwerte, die grundlegenden Planungsziele,
wird sie bereits jetzt öffentlich diskutieren müssen.
Darauf hat der Bürger Anspruch – schon vor der Wahl in Hamburg!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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