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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Götz: Nachgeschobene Kompetenzerweiterung aus der EU-Verfassung herausnehmen

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen europapolitischen Debatte
im Plenum des Deutschen Bundestages erklärt der kommunalpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Artikel III-6 darf nicht in der EU-Verfassung bleiben. Er soll
regeln, dass die Grundsätze und Bedingungen der Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zukünftig durch europäische
Gesetze festgelegt werden sollen.
Das ist falsch. Das widerspricht dem Grundsatz der Subsidiarität,
den der Verfassungsentwurf zu Recht hervorhebt und dem er
ausdrücklich ein eigenes Protokoll widmet.
Wasserversorgung und -Entsorgung, umweltgerechte Abfallwirtschaft,
öffentlicher Nahverkehr, kulturelle Angebote, Sport- und
Freizeiteinrichtungen und vieles mehr können in den Gemeinden besser,
flexibler und bürgernäher ohne Brüsseler Regelungen gelöst werden.
Die EU-Verfassung muss die Subsidiaritätsfragen eindeutig
darstellen. Sonst wachsen Rechtsunsicherheit und Akzeptanz der
Europäischen Idee. Deshalb muss dieser Artikel III-6 wieder heraus.
Er ist nicht vom Konvent und nicht vom Europäischen Rat von
Thessaloniki beraten worden. Er wurde nachträglich vom
Konventspräsidium eingefügt und jetzt muss er wieder heraus.
Die Kommunalpolitiker von CDU und CSU fordern Bundeskanzler und
Außenminister auf, in Brüssel endlich dafür zu sorgen, dass diese
Kompetenzerweiterung für die EU-Kommission, so wie sie in den EU-
Vertrag hineingekommen ist, wieder herauskommt. Brüssel braucht keine
Zuständigkeiten für die Kommunen. Die Städte und Gemeinden in
Deutschland können ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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