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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: BGS muss Schleuserkriminalität auch künftig bekämpfen können

Berlin (ots)

Nach Vorlage des Erfahrungsberichtes des BMI zur
Anwendung der lageabhängigen Kontrollbefugnis des Bundesgrenzschutzes
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Fraktion im
Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Weil sich SPD und Grüne bislang nicht über die Befugnisse des
Bundesgrenzschutzes (BGS) einigen konnten, droht den Menschen in
unserem Land zum Jahreswechsel eine empfindliche Sicherheitslücke:
Seit 1998 kann der BGS zur Verhinderung der unerlaubten Einreise
verdachtsunabhängig den grenzüberschreitenden Reiseverkehr nicht nur
im 30-Kilometer-Grenzbereich, sondern auch auf dem Gebiet der
Bahnanlagen und auf Verkehrsflughäfen kontrollieren. Diese Regelung
läuft - wird sie nicht verlängert - Ende Dezember aus.
Obwohl selbst der Evaluierungsbericht des Bundesinnenministeriums
(BMI) sowie die signifikanten Personenfahndungserfolge des BGS
überdeutlich zeigen, dass das 1998 geschaffene Instrument des BGS zur
Verhinderung der unerlaubten Einreise und zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus unverzichtbar ist, konnten oder wollten
SPD und Grüne sich bis jetzt nicht für die Verlängerung dieser
Befugnis entscheiden.
Daher bringt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt mit ihrem
Entwurf für ein „Gesetz zur wirksamen Bekämpfung organisierter
Schleuserkriminalität“ die notwendige Änderung des
Bundesgrenzschutzgesetzes auf den Weg. Wir hoffen darauf, dass die
Koalition ihren Worten für mehr Innere Sicherheit Taten folgen lässt
und unserem Gesetzentwurf zustimmt.
Die Fortschreibung der BGS-Befugnisse ist gerade vor dem
Hintergrund der anhaltenden Bedrohung Deutschlands durch illegale
Migration, organisierte Schleuserkriminalität und Terrorismus
unverzichtbar. Diese Regelungen haben zu einer Verbesserung der
polizeilichen Arbeit des Bundesgrenzschutzes mit einer deutlichen
Steigerung der Personenfahndungserfolge geführt.
Da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, welche Folgen
sich aufgrund der EU-Osterweiterung und der verstärkten
grenzpolizeilichen Zusammenarbeit in Europa ergeben werden, fordern
wir in unserem Gesetzentwurf einen dies berücksichtigenden
Erfahrungsbericht, der rechtzeitig vor Ablauf einer weiteren
Befristung der Norm auf fünf Jahre vorgelegt werden muss. In diese
Evaluierung sollen auch die Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen
Bundesgrenzschutz und Länderpolizeien einfließen.
Der Entwurf für ein „Gesetz zur wirksamen Bekämpfung organisierter
Schleuserkriminalität“ kann im Internet unter
http://www.cducsu.de/ag2innen abgerufen werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846

Kontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:(030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:fraktion@cducsu.de

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