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Koschyk: Bundesregierung hat keine Ahnung, wer eingebürgert wird

Berlin (ots)

Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Union "Keine Einbürgerungen von Extremisten und
Terroristen" erklärt der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drs. 15/289) auf eine
Kleine Anfrage der Union "Keine Einbürgerungen von Extremisten und
mutmaßlichen Terroristen"(BT-Drs. 15/244) offenbart, dass sie nicht
die notwendigen Kenntnisse hat, um Einbürgerungen von Extremisten und
mutmaßlichen Terroristen zu verhindern. Keine der gestellten Fragen
konnte sie inhaltlich beantworten.
Wie will die Bundesregierung dann die notwendigen Rechtsgrundlagen
schaffen, um Einbürgerungen dieses Personenkreises zu verhindern? Sie
schiebt die Verantwortung den Ländern zu. Das entbindet die
Bundesregierung nicht von der Verpflichtung, sich nach der
Einbürgerungspraxis der Länder und den entsprechenden Zahlen zu
erkundigen.
Die Kleine Anfrage war darauf gerichtet, welche Erkenntnisse die
Bundesregierung hinsichtlich Einbürgerungen von Personen hat, die in
den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel
"Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von
Ausländern" aufgeführt sind. Ohne Tatsachenkenntnis kann man keine
sachgerechten Entscheidungen treffen und nicht die notwendigen
Rechtsgrundlagen schaffen.
Tatsache ist:
1. Bereits seit Jahren hält sich eine Vielzahl islamistischer
Extremisten in Deutschland auf. Die Verfassungsschutzberichte der
vergangenen Jahre belegen, dass sich z.B. im Jahr 2001 59.100
Mitglieder und Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen in
Deutschland aufhielten, in der Mehrzahl Anhänger islamistischer
Organisationen.
2. Die letzte von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführte
Neuordnung des Staatsangehörigkeitsrechts hatte eine enorme Zunahme
an Einbürgerungen zur Folge, vor allem unter Hinnahme der
Mehrstaatigkeit. Fast die Hälfte aller nach der neuen Rechtslage
Eingebürgerten erhalten danach den Doppelpass. Erfolgten 1999 143.267
Einbürgerungen (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 19.721), waren es
im Jahre 2001 178.098 (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 85.995).
3. Auch islamistische Extremisten sind eingebürgert worden. So
stellte sich beim Verbotsverfahren des "Kalifat-Staates" heraus, dass
viele eingebürgerte Islamisten dieser verfassungsfeindlichen
Organisation angehören. Im Verbotsverfahren des Spendensammlervereins
Al-Aqsa e. V. wollte dieser das Verbot mit der Begründung nicht für
sich gelten lassen, Al Aqsa sei gar kein Ausländerverein, sondern ein
"Deutschen-Verein". Die Mehrzahl der Mitglieder habe sich
mittlerweile einbürgern lassen und seien jetzt Deutsche.
Dies alles zeigt: Die Bundesregierung misst der Frage der
Einbürgerung gewaltbereiter ausländischer Extremisten und
potenzieller Terroristen nicht die Bedeutung bei, die diesem Thema
zukommt. Sie bemüht sich nicht, umfassende Erkenntnisse über das
daraus resultierende Gefährdungspotenzial für die Innere Sicherheit
zu gewinnen, um daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Hier
wird in unverantwortlicher Weise nach dem Motto verfahren: "Was ich
nicht weiß, macht mich nicht heiß!"

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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