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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Koschyk: Rot-Grün hat bei der Integration von Spätaussiedlern kläglich versagt

Berlin (ots)

Zu den heutigen Äußerungen des
Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen Bundesregierung, Jochen Welt
MdB, über die Defizite bei der Integration von Spätaussiedlern
erklärt der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Wenn der Aussiedlerbeauftragte der rot-grünen Bundesregierung
Jochen Welt heute erklärt, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei mit
ihrer ablehnenden Haltung zum Zuwanderungsgesetz verantwortlich für
die Integrations-defizite bei deutschen Spätaussiedlern, dann ist
eine derartige Behauptung infam und strikt zurückzuweisen.
Richtig ist, dass CDU und CSU das Zuwanderungsgesetz abgelehnt
haben, weil es vor allen Dingen die wesentlichen Fragen der
Integration unbeantwortet lässt. So brachte das rot-grüne
Zuwanderungsgesetz für die Spätaussiedler fast ausschließlich
Nachteile mit sich. Im Bereich der für die Integration so wichtigen
Sprachförderung wird durch das Zuwanderungsgesetz der Umfang der
Sprachförderung auf insgesamt 600 Stunden reduziert, ein nach Meinung
aller Experten unzureichender Umfang.
Durch die fortgesetzte Kürzungspolitik im Bundeshaushalt wird die
rot-grüne Aussiedlerpolitik zudem für die betroffenen Spätaussiedler
perspektivlos. So wurden die Mittel für die für eine Integration so
wichtige Sprachförderung von 125 Millionen Euro im Jahre 1998 auf 100
Millionen Euro im Jahr 2002 reduziert.
Insgesamt wurden die Haushaltsmittel für den gesamten Bereich der
Hilfen für Spätaussiedler von rund 1 Milliarde Euro im Jahre 1998 auf
gerade einmal 650 Millionen Euro im Jahre 2002 reduziert.
Diese fortgesetzte Kürzungspolitik, die im Entwurf des Haushaltes
für das Jahr 2003 ihre Fortsetzung findet, und das für die Gruppe der
Spätaussiedler äußerst nachteilige Zuwanderungsgesetz, welches
keinerlei Antwort auf die drängenden Fragen der Integration bietet,
sind ursächlich dafür, dass es Probleme bei der Integration der
Spätaussiedler in Deutschland gibt.
Die Aussagen des Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen
Bundesregierung sind im Hinblick auf das Inkrafttreten des
Zuwanderungsgesetzes geradezu entlarvend. Sie weisen nämlich darauf
hin, dass die rot-grüne Koalition, die für das Zuwanderungsgesetz
zeichnet, mit den Vorbereitungen für eine Anwendung des Gesetzes
hoffnungslos überfordert ist.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2003 in Kraft treten, ohne dass die
wesentlichsten vorbereitenden Arbeiten, die für eine Anwendung des
Gesetzes notwendig sind, abgeschlossen sind. So ist bis heute
niemandem klar, was unter "ausreichenden" Sprachkenntnissen für die
ausländischen Angehörigen von Spätaussiedlern zu verstehen ist. Noch
viel weniger ist sichergestellt, dass es ein entsprechendes Angebot
zum Erlernen der deutschen Sprache in den Herkunftsgebieten gibt.
Auch sind die Bund-Länder Gespräche über die Fragen der
Integration von Spätaussiedlern und die damit verbundenen Lasten noch
zu keinerlei Ergebnis geführt worden.
Vorsorglich wurden aber schon einmal wichtige Maßnahmen, die für
eine Integration der deutschen Spätaussiedler in unsere Gesellschaft
wesentlich sind, durch einen Federstrich im Haushalt gekürzt. So wird
durch den Wegfall der Garantiefondsmaßnahmen im Haushalt des Jahres
2003 vor allem auf dem Gebiet der Sprachförderung zum Erwerb eines
Schulabschlusses für nicht mehr schulpflichtige junge Spätaussiedler
eine Lücke entstehen.
Die Aussagen des Aussiedlerbeauftragten der rot-grünen
Bundesregierung vom heutigen Tage stellen einen Offenbarungseid der
rot-grünen Bundesregierung dar. Die rot-grüne Bundesregierung hat bei
der Integration der Spätaussiedler kläglich versagt und die für eine
Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes notwendigen Aufgaben nicht
erledigt. Folgerichtig müsste die Bundesregierung ein Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes aussetzen.

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Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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