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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Regierungsentwurf zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft nur Stückwerk

Berlin (ots)

Zu dem von der Bundesregierung am 16. August 2002
dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hat schon aus Zeitgründen
keinerlei Chancen, noch in dieser Wahlperiode verabschiedet zu
werden. Daher ist der Regierungsentwurf unter der Rubrik "Vortäuschen
von Handlungsfähigkeit als Wahlkampfmanöver" abzubuchen.
Hinzu kommt die mangelnde Fähigkeit des Bundesjustizministeriums,
endlich einen umfassenden Wurf zur Novelle des Urheberrechts
vorzulegen. Nach der - gemessen an den zuvor erhobenen Ansprüchen der
Bundesjustizministerin - weitgehend gescheiterten Novelle zum
Urhebervertragsrecht vom März 2002 wird nun eine weitere Teilnovelle
zum Urheberrecht vorgelegt. Weitere Bereiche, wie die Fragen der
Urheberrechtlichen Vergütung der verstärkten Nutzung von Modellen zur
individuellen Lizenzierung von Werken im digitalen Bereich bleiben
ausdrücklich einer weiteren Novelle des Urheberrechts vorbehalten.
Wie soll bei solchem Stückwerk Rechtssicherheit bei den
betroffenen Unternehmen, Verwertern und Urhebern eintreten, die für
eine unternehmerische Planung und für die Neueinstellung von
Arbeitskräften unerlässlich ist?

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
E -Mail: fraktion@cducsu.de

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